Eisenach / Meiningen

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Runde zwei im Kampf gegen den Strafbefehl für Traudel König

Am Dienstag, dem 16. März 2021, findet die Berufungsverhandlung gegen Traudel König aus Eisenach wegen einer angeblichen „verbotenen bzw. nicht angemeldeten Versammlung“ vor dem Landgericht in Meiningen statt.

Von Montagsdemo Eisenach
Runde zwei im Kampf gegen den Strafbefehl für Traudel König
Kundgebung vor dem Gericht in Eisenach bei der ersten Instanz

Was war passiert? Am 5. Februar 2018 fand die monatliche Eisenacher Montagsdemo statt. Zu dieser kamen 100 Teilnehmer, darunter viele Kurden, um gegen den völkerrechtswidrigen Angriff des türkischen Militärs auf Befehl des faschistischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf den kurdischen Kanton Efrîn zu protestieren. Spontan demonstrierten sie durch die Einkaufsstraße (Karlstraße).

 

Traudel König hatte danach einen Strafbefehl über 400 Euro bekommen. Ihr wurde vorgeworfen, dass auf der Montagsdemo „ein ausländisches Thema mit ausländischen Teilnehmern in fremder Sprache“ anstatt des angemeldeten Themas „Weg mit Hartz IV“ behandelt worden sei. Weiter wurde erklärt, dass weitaus mehr Teilnehmer gekommen waren, als bei der Anmeldung angegeben. Das war ein offen rassistischer Strafbefehl – haben Migranten kein Demonstrationsrecht?!

 

Diese Demonstration löste eine große Polarisierung in der Stadt aus. Die faschistische NPD organisierte über Wochen Demonstrationen, auf denen sie forderte, dass die Demonstrantinnen und Demonstranten bestraft werden und dass „Ausländer in ihrer Heimat“ demonstrieren sollen. Über Monate wurde diese Auseinandersetzung in der Stadt ausgetragen und viele Menschen waren solidarisch mit der Montagsdemonstration und ihren Forderungen.

 

Der Staatsanwalt versuchte bereits im ersten Prozess, das Gericht davon zu überzeugen, dass Traudel König schon vor der Montagsdemo hätte wissen müssen, dass viel mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen und zu welchen Themen diese sprechen werden. Das ist natürlich völlig unmöglich, was auch der Richter so sah. Der Anmelder einer Versammlung kann vorher weder exakt wissen, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen werden – noch welche Themen diese bewegen und am offenen Mikrofon angesprochen werden. Außerdem hat die Polizei nicht das Recht, Reden und Themen zu zensieren!

 

Kommt zur Kundgebung am 16. März, um 8 Uhr, vor dem Landgericht Meiningen in der Lindenallee 15.

 

Hier kann die komplette Pressemitteilung gelesen werden