Stralsund
Teilerfolg gegen politische Diskriminierung
Am 16. April 2020 fand wie alljährlich am Thälmann-Denkmal in Stralsund die öffentliche Ehrung Thälmanns anlässlich seines Geburtstags statt. Wir ehrten ihn als Anifaschisten, Revolutionär, Vorsitzenden der revolutionären KPD und Führer der deutschen Arbeiterklasse.
Für Behörden und Polizei war das, obwohl Corona-Gesundheitsschutz mit Abstand, Maske usw. strikt eingehalten wurde, eine "verbotene Ansammlung". Sechs Teilnehmer sollten dafür ein Bußgeld von bis zu 150 € zahlen. Der Staatsapparat wollte es ahnden, dass die Teilnehmer am Denkmal "auch dafür sorgten, dass sich Menschen zum Zuhören oder Zuschauen versammelten." Auch die Zuschauer und Zuhörer hielten die Verordnungen zum Corona-Schutz ein, im eigenen und im Interesse ihrer Mitmenschen. Der Verweis auf die Corona-Verordnungen war also vorgeschoben für einen Angriff auf demokratische Rechte und Freiheiten.
Etliche Betroffene legten Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, worauf es gestern zur Verhandlung gegen drei Betroffene vor dem Amtsgericht Stralsund kam. Sie war begleitet von einer Protestkundgebung mit Solidaritätsbekundungen von MLPD, DKP, und Subbotnikteilnehmern des Ferienparls Alt Schwerin, die alle die Nutzung der Corona-Bestimmungen für antikommunistische Zwecke kritisierten.
Ein Teilerfolg der Verhandlung war, dass die verhängten Bußgelder z.T. stark gekürzt wurden. Der Forderung der Betroffenen nach Einstellung des Verfahrens wurde aber nicht nachgekommen. So erweist sich der Vorwurf der "zufälligen" Ansammlung als eine Allzweckwaffe der Herrschenden gegen die fortschrittliche und die sozialistische Bewegung. Das wird uns nicht daran hindern, am 16. April 2021 die Thälmann-Ehrung unter strikter Beachtung des Gesundheitsschutzes wieder durchzuführen.