Corona-Krise
Kurzarbeiter haben weniger Urlaubsanspruch!
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat diese Woche erstmals entschieden, dass Beschäftigte, die Corona-bedingt in Kurzarbeit geschickt wurden, weniger Urlaubsanspruch haben. Die Richter verwiesen dabei auf eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshof. Obwohl die Kurzarbeit im Zuge der Corona-Krise den Beschäftigten aufgezwungen wurde, anstatt wie von der MLPD gefordert bei vollem Lohnausgleich von der Firma freigestellt zu werden, sollen sie jetzt auch noch mit einer anteiligen Kürzung des Jahresurlaubsanspruchs bestraft werden. Ein Urteil im Namen des Monopolkapitals!