Eilantrag der MLPD gegen Wahlbehinderungen
So „zeitnah“ arbeitet das Bundesverfassungsgericht ...
Am 7. Januar 2021 hat die MLPD beim Bundesverfassungsgericht ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag eingeleitet – wegen undemokratischer Wahlbehinderung durch den Zwang zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften unter Corona-Bedingungen.
Gleichzeitig wurde ein Eilantrag gestellt. Über diesen hat das Gericht bis heute nicht entschieden und den Rechtsanwälten der MLPD noch nicht einmal konkret mitgeteilt, wie es mit dem Antrag verfährt. Der Wunsch eines der Anwälte nach einem Telefonat mit dem zuständigen Richter wurde von der Geschäftsstelle des Gerichts abgeblockt.
Stattdessen läuft hinter den Kulissen offenbar eine Art Geheimdiplomatie; nicht zufällig hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) plötzlich sein demokratisches Gespür entdeckt und empfiehlt eine Änderung des Wahlgesetzes. Auf die letzte konkrete Sachstandanfrage der Anwälte antwortete das Gericht jetzt vielsagend, „dass das Organstreitverfahren zeitnah bearbeitet werden wird“. Nach zweieinhalb Monaten eher eine Ironie! Eine wirklich zeitnahe Bearbeitung ist dringend geboten!