Antikommunismus

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Beschwerde der MLPD gegen die "Berliner Zeitung" beim Deutschen Presserat

Die MLPD hat gegen die Berichterstattung der "Berliner Zeitung" eine Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht.

Von Rote Fahne Redaktion
Beschwerde der MLPD gegen die "Berliner Zeitung" beim Deutschen Presserat

Es handelt sich dabei um die unverschämte antikommunistische Kolumne von Anetta Kahane von der Amadeu-Antonio-Stiftung. (mehr dazu hier)

 

Während die Frankfurter Rundschau, die die Kolumne ebenfalls veröffentlicht hatte, ausführliche Ausschnitte aus den Stellungnahmen der MLPD dazu abgedruckt hat, (mehr dazu hier) hat die Berliner Zeitung das bis heute nicht getan.

 

Aus diesem Grund hat die MLPD  den Deutschen Presserat angerufen. Sie schreibt: „Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Beschwerde bezieht sich auf die nachfolgende Aussage des o. g. Artikels über die MLPD: „Islamist:innen wie Sympathisant:innen des ‚Islamischen Staats‘ und Linksextremist:innen und Antisemit:innen wie die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) benutzen die Morde von Hanau für ihre Zwecke. Die einen nehmen Hanau als Beweis, dass die Demokratie nicht handlungsfähig ist. Die anderen benutzen den Rassismus als Vehikel für ihre Radikalisierung.“

 

Dieser Artikel erschien am 21. Februar 2021 im Online-Bereich der Berliner Zeitung, am 22. Februar 2021 in der Print-Ausgabe. Die Aussage über die MLPD verstößt gegen die Richtlinien Ziff. 9 und 10 des Pressekodexes. Es handelt sich 1. um eine Verleumdung und damit um eine unangemessene Darstellung, durch die unsere Partei in ihrer Ehre verletzt wird (Richtlinie Ziff. 9). Ehrenschutz besteht nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen und politische Parteien; 2. um eine offensichtliche Schmähung der MLPD und ihrer weltanschaulichen Überzeugung im Sinne der Richtlinie Ziff. 10. Die MLPD wird in der zitierten Passage der Kolumne ohne jeden Anhaltspunkt geschweige denn Beweis mit islamisch-faschistischen Terroristen auf eine Stufe gestellt, als antisemitisch verunglimpft und des Missbrauchs des Gedenkens an die Opfer von Hanau bezichtigt. Die zitierte Aussage erfüllt sämtliche in der Rechtsprechung entwickelten Merkmale einer Schmähkritik, da die MLPD ohne jeden Bezug zu einer Auseinandersetzung in der Sache diffamiert und verleumdet wird. Das hat mit Kritik und erst recht mit seriösem Journalismus nichts mehr zu tun.

 

Während die Frankfurter Rundschau unsere gleichfalls beigefügte Stellungnahme veröffentlicht hat, hat die Berliner Zeitung eine entsprechende Aufforderung unsererseits trotz anders lautender Zusage ignoriert. Allerdings wurde der Artikel aus den Online- und E-Paper-Ausgaben entfernt...“