Bundestagswahlen

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Info-Artikel zum Unterschriftensammeln auf Parkplätzen

Die vorgeschriebene Sammlung einer großen Zahl von Unterstützungsunterschriften, damit bisher nicht im Bundestag vertretene Parteien überhaupt kandidieren können, ist eine erhebliche Wahlbehinderung, gegen die die MLPD seit Jahren protestiert.

Rote Fahne

Zusätzlich erschwert wird die Unterschriftensammlung in Zeiten der Corona-Pandemie durch geschlossene Geschäfte und leere Fußgängerzonen. Auf den Antrag der MLPD beim Bundesverfassungsgericht, die undemokratische Unterschriftensammlung abzuschaffen oder zumindest die Anzahl der Unterschriften für die anstehende Bundestagswahl deutlich zu reduzieren, erfolgte bisher lediglich eine vage Ankündigung von Bundestagspräsident Schäuble, dies in Erwägung zu ziehen.

 

Immer wieder versuchen Leiter von Supermärkten, von Unterschriftensammlern Personalien aufzunehmen. Das geht gar nicht, sie sind dazu nicht berechtigt.

 

Ein ausführlicher Artikel von Anwälten der Kanzlei Meister & Partner informiert über die Rechtslage beim Unterschriftensammeln auf Parkplätzen.