Antikommunismus
"Radikalenerlass" offiziell aufheben! Weg mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss gegen die MLPD!
Am 28. Januar 2022 jährt sich die Verabschiedung des sogenannten Radikalenerlasses durch die damaligen Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von SPD-Bundeskanzler Willy Brandt zum 50. Mal. In den Jahren nach 1972 wurden 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst vom "Verfassungsschutz" überprüft.
Wer nach Auffassung des Geheimdienstes nicht gewährleisten konnte, "jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurde aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt. Gemeint war und ist damit das kapitalistische Gesellschaftssystem mit seiner Freiheit für Ausbeutung, imperialistische Kriege und Umweltzerstörung. Ein reiner Gesinnungserlass, der grundsätzliche Kapitalismuskritik und das Eintreten für revolutionäre sowie marxistisch-leninistische Positionen unterdrücken sollte.
Das führte bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Mitglieder linker und revolutionärer Parteien, auch Genossen der MLPD, bis hin zu Mitgliedern SPD-naher Studentenverbände, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) und kämpferischen Gewerkschaftsmitgliedern.
Brandts Täuschungsmanöver
Der Antikommunismus war von Beginn an fester Bestandteil beim Aufbau der Bundesrepublik - eine Art „Staatsreligion“. So wurden 1954 die FDJ¹ und 1956 die KPD durch die reaktionäre Adenauer-Regierung verboten. Der Radikalenerlass von 1972 reiht sich hier nahtlos ein. Willy Brandt hatte 1969 die Wahl unter anderem mit der Losung „Mehr Demokratie wagen“ gewonnen und viele Wählerinnen und Wähler damit getäuscht.
In Wirklichkeit dachte er nicht daran, die bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten für die Massen auszudehnen. Willy Brandt hatte sich trotz seines Ansehens unter Teilen der Massen längst zum zuverlässigen Monopolpolitiker und Antikommunisten gemausert.
Ein Aufruf im Geist der Bewegung gegen den Antikommunismus
Aus Anlass des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Radikalenerlasses haben ehemalige Betroffene eine Initiative gestartet, mit dem Ziel, den „Radikalenerlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben, alle Betroffenen voll umfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen, die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten“.²
Unterschriften für „50 Jahre Berufsverbote – Demokratische Grundrechte verteidigen“ senden an: Klaus Lipps, Pariser Ring 39, 76532 Baden-Baden, oder an 50jahreradikalenerlass@posteo.de
Mehr zur Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“: http://www.gibantikommunismuskeinechance.de/
Ein Aufruf, der ganz im Geist der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ steht und unterstreicht, wie sehr die Zeit dafür reif ist. Folgerichtig haben Initiatoren des Aufrufs zur offiziellen Aufhebung des Radikalenerlasses auch den Aufruf der Bewegung gegen den Antikommunismus unterschrieben, wie auch umgekehrt. Die beiden Bewegungen ergänzen sich und können sich gegenseitig unterstützen und stärken.
Zweierlei Maß bei manchen Unterzeichnern
Unter den Erstunterzeichnern des Aufrufs gegen den Radikalenerlass sind auch Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender der IG Metall; Frank Werneke, Bundesvorsitzender von ver.di; Dr. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Bundesvorstandsmitglied der IG Metall; Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg und Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender.
So begrüßenswert das ist, wirft es zugleich die Frage auf, warum die Führung der IG Metall immer noch den Unvereinbarkeitsbeschluss gegen die MLPD aufrechterhält - in der einzigen Gewerkschaft Deutschlands.
Was der Radikalenerlass für die Lehrer war, ist heute für Gewerkschafter der Unvereinbarkeitsbeschluss in der IG Metall gegen die MLPD. Die Gewerkschaftsmitglieder müssen selber entscheiden, ob sie über den gewerkschaftlichen Kampf hinaus für eine gesellschaftliche Alternative zum Kapitalismus eintreten wollen. Geheimdienst-Hetze und Ausschluss der Position des echten Sozialismus können niemals Grundlage einer kämpferischen Gewerkschaftsarbeit sein.
Unvereinbarkeitsbeschluss canceln!
Die Gewerkschaft GEW hat sich unter anderem als Konsequenz aus der Kritik am Radikalenerlass ähnliche Unvereinbarkeitsbeschlüsse in ihren Reihen bereits zurückgenommen und sich bei allen Betroffenen dafür entschuldigt. Es wird Zeit, dass der IG-Metall-Vorstand diesem Beispiel folgt.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der IG Metall gegen die MLPD, der inhaltlich dem Radikalenerlass entspricht, muss sofort rückgängig gemacht werden! Alle, die aufgrund des Beschlusses aus der IG Metall ausgeschlossen wurden, müssen wieder aufgenommen werden!