DGB-Forderung

DGB-Forderung

Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld aussetzen

Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte, die im vergangenen Jahr in corona-bedingter Kurzarbeit waren, müssen möglicherweise Steuern nachzahlen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt, dass es insgesamt 1,6 Milliarden Euro werden. Hintergrund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz für das übrige Einkommen. Ob und wieviel nachgezahlt werden muss, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Kurzarbeit andauerte. Der DGB fordert, den Progressionsvorbehalt für 2020 auszusetzen.