Petitions-Plattform
„www.change.org“ wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt
Nachdem die Petitionsplattform www.change.org vom Finanzamt Berlin keine Rückmeldung wegen ihrer Gemeinnützigkeit bekam, legte sie im September 2020 einen Untätigkeitseinspruch ein. Nun wurde dem Verein Change.org e. V. wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Finanzamt veranlasst, dem Change.org e. V. die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründung: Der Vereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens” würde nur Petitionen an staatliche Stellen abdecken, nicht aber an Unternehmen oder Konzerne. Na klar: Politische Forderungen und Anliegen - unerwünscht....