Krankenschwester kämpft gegen Zwangsversetzung

Krankenschwester kämpft gegen Zwangsversetzung

Herner Skandalurteil

Heute fand der Kammertermin der Krankenschwester Kristin Zuber gegen die kirchliche Proselis-Gruppe vor dem Arbeitsgericht Herne statt. Über 30 Prozessbesucherinnen und Prozessbesucher - unter anderem von ver.di, vom Frauenverband Courage, von der MLPD und vom Pflegebündnis Recklinghausen - waren vor Ort, auch reichlich Presse.

Korrespondenz
Herner Skandalurteil
Kristin Zuber (foto: ver.di Mittleres Ruhrgebiet)

Kristin Zuber klagt gegen die zwangsweise Versetzung weg von der Intensivstation. Und das nur, weil sie für die arbeitsschutzrechtlich gebotenen Pausen beim Tragen von FFP2-Masken eintrat. Aus Gesundheitsgründen und um die Konzentration zu erhalten, muss normalerweise nach 75 Minuten, in denen eine FFP2-Maske getragen worden ist, eine halbe Stunde lang eine Tätigkeit ohne Maske verrichtet werden. Als das vom Klinikum in der Praxis dauerhaft verweigert wurde, wies Kristin Zuber es darauf hin, dass sie sich nunmehr an ihre Gewerkschaft ver.di wenden würde. Schon zehn Minuten später war sie versetzt. Wer da an einen Zufall glaubt, glaubt auch an den Osterhasen ... . Ein solcher Rechtsmissbrauch ist aber arbeitsrechtlich nicht erlaubt.

 

Die Klage wurde nach über einer Stunde Verhandlung abgewiesen – das Gericht würde es nicht so sehen, dass diskriminierende Motive bei der Versetzung das Hauptmotiv gewesen sein sollen. Der nassforsche Anwalt des Krankenhauses hatte nämlich behauptet, es wäre um die Gesundheit der Klägerin gegangen, weshalb sie versetzt worden sei. Aber wenn es doch um Gesundheit geht – wieso führt das kirchliche Haus dann diese Pausen nicht ein?

 

Der Anwalt des Klinikums war furchtbar erregt darüber, dass von einer Zwangsversetzung gesprochen wird und wollte der Klägerin gerne einen Maulkorb verpassen: Sie solle das nie mehr sagen.


Vonseiten der Richterbank war aber die Frage der Motive für die Versetzung überhaupt nicht erörtert worden - nicht eine Sekunde. Das nennt man „Überraschungsurteil“, wogegen Rechtsanwalt Peter Weispfenning protestierte. „Skandalurteil“ wurde es treffend genannt.

 

Das Verfahren geht jetzt vor das Landesarbeitsgericht. Marion Schäfer, Sekretärin von ver.di Mittleres Ruhrgebiet, erklärte, dass jetzt der Kampf erst richtig losgeht! Und das nicht nur vor Gericht.