Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Klatsche für Klimapolitik der Regierung
Am 29. April erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass das „Klimaschutzgesetz“ der Bundesregierung von 2019 in Teilen mit den Grundrechten nicht vereinbar ist und verpflichtete die Bundesregierung, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 bis 2050 genauer zu regeln. Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Regierung hatten vier Klagebündnisse eingereicht: In erster Linie einzelne Personen wie die Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer, Prof. Quaschning und der Schauspieler Hannes Jaenicke, aber auch der BUND, der Solarenergie-Förderverein (SFV), die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und Germanwatch.
Das Gericht betonte in seinen Leitsätzen den Schutzauftrag des Artikels 20a GG „mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“ (Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021). Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die erste teilweise erfolgreiche Umweltverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Er stellt ein bisher nicht gekanntes Zugeständnis an die weltweite Umweltbewegung dar, besonders der Jugend, die seit drei Jahren auf die Straße geht. Trotz seiner Zwiespältigkeit stellt der Beschluss einen Erfolg des fortschrittlichen Stimmungsumschwungs dar.
Das Verfassungsgericht bescheinigt der Regierung aber, dass sie ihre Pflichten bis 2030 erfüllt hat. Das „Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken und legt für die einzelnen Wirtschaftssektoren (Energiebedarf, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft) Minderungsziele fest. Rechtlich verbindliche Ziele für das Ende aller fossilen Subventionen, der früheren Abschaltung aller Atom-, Braunkohle- und Kohlekraftwerke und des Ende von Verbrennungsmotoren sucht man vergebens.
Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die Politik der Verhinderung und Verschleppung wirksamer Maßnahmen durch Bundesregierung: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030", und damit „die Gefahren der Klimaveränderung zu Lasten der jungen Generation und deren Freiheit“. Trotzdem beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass die Umweltverbände nicht „beschwerdebefugt“ sind und als „Anwälte der Natur“ nicht „unionsrechtliche Vorgaben“ zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einfordern dürfen (Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht, 29. April).
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich. Das völlig unzureichende Pariser Klimaabkommen wird nicht infrage gestellt, ebenso wenig die unverbindlichen selbstverpflichtenden Erklärungen. Das Bundesverfassungsgericht räumt ein, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen nach dem „Klimaschutzgesetz“ ab 2020 ein verbleibendes nationales Restbudget für CO2 aufgrund der Schätzungen des IPPC ermitteln kann. Es folgen aber keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben bis 2030, obwohl das Restbudget bis 2030 nach Angaben des IPPC aufgebraucht ist. In der Stellungnahme der Offenen Akademie „Einspruch: Es gibt kein Restbudget“ wird der Unsinn um Restbudgets wissenschaftlich widerlegt und es werden Sofortmaßnahmen angemahnt (www.offene-akademie.org).
Vertrauen auf die eigene Kraft
Das Verfassungsgericht trägt dem gewachsenen Umweltbewusstsein, dem gesunkenen Vertrauen in die bürgerlichen Parteien und der wachsenden Zustimmung für eine gesellschaftsverändernde Umweltbewegung Rechnung. Ein Pareadigmenwechsel, wie Luisa Neubauer (Grüne) sagte, ist es aber nicht. Zu dem notwendigen gesellschaftsverändernden Umweltkampf sagt der BVG-Beschluss nicht Ja - mit Hilfe der Gerichte könne man der mutwilligen Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur durch Monopole und ihre Regierungen Einhalt gebieten.
Richtig fordern Umweltverbände verbindliche Gesetze zum früheren Kohleausstieg, Verbot des Verbrennungsmotors und für eine ökologische Landwirtschaft, was schnell in den Gegensatz zu den Grünen als Monopolpartei gerät. Der schon in der Vergangenheit gewachsene Druck aus den eigenen Reihen und aus FFF kann zur Sprengkraft werden.
Zweifelsohne hat die ganze Gesellschaft und damit auch ältere Generation Verantwortung für die Zukunft der Jugend. Schon Marx hat darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft sie den nachfolgenden Generationen verbessert“ hinterlassen muss. Klima- und Umweltschutz ist aber kein Generations-, sondern ein Systemproblem. Aber welche Freiheit meint das Bundesverfassungsgericht, die es durch Klimaschutzmaßnahmen zu wahren gilt? Freiheit kann man nicht von Klassenstandpunkt trennen. Es ist die „Freiheit“, die dem Erhalt der gesellschaftlichen Unfreiheit, der kapitalistischen Ausbeutung, Unterdrückung und Zerstörung der Umwelt dient. Wer eine befreite Gesellschaft ohne Ausbeutung, Unterdrückung und in Einheit von Mensch und Natur, insbesondere für die künftigen Generationen will, der muss sich die Freiheit nehmen mit der MLPD und dem REBELL für eine sozialistische Gesellschaft zu kämpfen. Dafür brauchen wir Jung und Alt gemeinsam!