Kristin Zuber
Labournet berichtet über Herner Skandalurteil
LabourNET berichtet (wie auch Rote Fahne News) über das Urteil des Arbeitsgerichts Herne, das am 6. Mai die Klage der Intensivkrankenschwester Kristin Zuber abgewiesen hatte. Sie war von der Intensivstation weg versetzt worden, weil sie die arbeitsrechtlich vorgeschriebene Maskenpause verlangte. Der Rechtsanwalt der Klägerin, Peter Weispfenning, äußerte auf Nachfrage der LabourNet-Redaktion: “Ich kann es den Prozessbesucherinnen und -besuchern nicht verdenken, wenn sie nach dem Prozess von einem ‘Skandalurteil’ sprachen. Der vorsitzende Richter Dr. Dewender erläuterte in der mündlichen Urteilsbegründung, das Gericht hätte nicht feststellen können, dass die zumindest überwiegenden Motive der Beklagten diskriminierend gewesen seien. Wir belegten das natürlich ausführlich." Kristin erfährt große Solidarität, u.a. von ver.di-Kolleginnen und Kollegen.