Hamburg

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Gerichtsurteil im Namen der Wurstindustrie

Ab dem 1. Januar dürfen im Kernbereich der Fleischindustrie keine Werkvertragsbeschäftigte und ab dem 1. April 2021 keine Leiharbeiter mehr eingesetzt werden.

Von wb

Damit musste die Bundesregierung auf die Massenkritik am System der Überausbeutung durch Werkverträge, weitgehend rechtlose Leiharbeiter und Niedriglöhne von Tönnies & Co mit „freundlicher Unterstützung“ der Monopolpolitik reagieren.


Nachdem die Fleischkonzerne das Gesetz nicht verhindern konnten und um die 12.000 Leiharbeiter übernehmen mussten, bekommen sie jetzt Unterstützung vom Finanzgericht Hamburg. Geklagt hatte ein Wursthersteller aus Niedersachsen, der bekanntlich Fleisch verarbeitet und deshalb - so die menschliche Logik - zur Fleischindustrie zählt. Doch die Richter folgten lieber der kapitalistischen Logik und entschieden, dass der Kläger nicht der Branche zuzuordnen sei. Der überwiegende Teil der Beschäftigten habe nicht unmittelbar mit Fleisch zu tun. Deshalb müsse die Firma sich nicht an das Verbot von Werk- und Leiharbeiter halten.


Dazu das Netzwerk „Arbeitsunrecht & Union Busting“: „Schöne neue Welt. ... Wir sind am Ende alle nur noch DienstleisterInnen. Keine Arbeiter oder Angestellten mehr. Die maximale Zergliederung und Automatisierung der Produktion führt am Ende dazu, dass sich eine Industrie wie die Fleischindustrie offenbar in Luft auflöst.“1


Das zeigt: Beim Kampf gegen die Spaltung der Arbeiterklasse durch Leiharbeit, Werkverträge, Befristungen und Niedriglöhne können sich die Lohnabhängigen nicht auf die Klassenjustiz und Gesetze verlassen. Notwendig ist vor allem die Stärkung der oft noch viel zu niedrigen gewerkschaftlichen Organisierung der Beschäftigten.

 

Der Bundestagswahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD wird diesen Kampf fördern und für eine revolutionäre Alternative in einer von Ausbeutung des Menschen und der Natur befreiten Gesellschaft eintreten.