Köln

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Lebenslang Hausverbot für die Nutzung des Rechts auf Meinungsfreiheit?

Kaum zu glauben, aber wahr: das Polizeipräsidium Düsseldorf ermittelt gegen den Kandidaten der Internationalistischen Liste / MLPD für den Rhein-Kreis Neuss I (WK 108) für die Bundestagswahl am 26. September 2021 und einige seiner Unterstützerinnen und Unterstützer wegen der Straftat „Hausfriedensbruch“ nach § 123 SGB.

Wählerinitiative „Ernst Herbert“

Was war passiert? Das Centermanagement des Montanushofs hatte gegen Ernst Herbert und drei weiteren Wahlkämpfer Hausverbot auf Lebsnzeit ausgesprochen! Dazu Ernst Herbert „Für den 2. März 2021 hatten wir im Fußgängerbereich zwischen Montanus-Center und Parkhaus eine Kundgebung zur Bekanntgabe meiner Kandidatur und zum Protest gegen das von der Polizei Grevenbroich am 20.2.2021 ungerechtfertigt durchgesetzte Hausverbot durchgeführt. Die Kundgebung war bei der zuständigen Kreispolizeibehörde ordnungsgemäß angemeldet und für diesen Platz bestätigt. ...

 

Ich frage mich allerdings, warum zwei Monate später das Polizeipräsidium Düsseldorf die Ermittlungen übernommen hat. Ich hatte bereits die Polizei vor Ort und in einer Dienstaufsichtbeschwerde vom 26.2.2021 ausdrücklich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7.12.2011 (Az. 18 K 3554/11) verwiesen: „Ein Weg ist öffentlich in diesem Sinne, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für Jedermann … zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird.“ Das Gericht hat auch klar gesagt, dass der Grundstückseigentümer dann nicht das Recht hat, einzelne Personen vom Betreten auszuschließen, nur weil sie unliebsame Flugblätter verteilen.“

 

Hinter der formalen Ablehnung des Centermanagement sieht Ernst Herbert deshalb politische Motive: „Ich habe mich für eine Kandidatur bei der Internationalistischen Liste / MLPD hier im Braunkohlegebiet entschieden, weil der Kampf für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und für Arbeitsplätze und für die Zukunft der Jugend nur gemeinsam und auf Kosten der Konzernprofite erfolgreich geführt werden kann. ... Die konsequent antikapitalistische Ausrichtung der Internationalistischen Liste und mein Eintreten für den Sozialismus-Kommunismus passt den Herrschaften nicht. Es kann auf jeden Fall nicht akzeptiert werden, dass die Eigner eines Einkaufszentrums auf öffentlicher Straße mit dem Verweis auf ihr Hausrecht erkämpfte demokratische Rechte und Freiheiten einschränken und die Polizei dabei Schützenhilfe leistet.“