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Aufstehen gegen Rassismus ruft zu Kundgebung auf

Aufstehen gegen Rassismus Essen ruft am 5. Juli, um 10.30 Uhr, unter dem Motto „Angefahren werden ist keine Straftat. Antifaschistischen Protest entkriminalisieren“ zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht in Mülheim auf.

Pressemitteilung / Rote Fahne Redaktion

Ist man aufgrund des ungewöhnlichen Mottos erst einmal stutzig, wird alles deutlicher, wenn man den Anlass erfährt: Der Anlass ist eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Mülheim, Georgstraße 13, 45468 Mülheim, in welcher zwei Aktivisten, einer davon von Aufstehen gegen Rassismus Essen, unter anderem wegen mutmaßlicher Sachbeschädigung angeklagt sind.

 

Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall, der sich am Rande der Demonstration gegen den AfD-Bürgerdialog am 29. Oktober 2019 an der Zufahrt des Parkplatzes der Mülheimer Stadthalle ereignete. Eine Gruppe von Menschen blockierte mit einem Transparent die Zufahrt, um die Besucher:innen des AfD-Bürgerdialogs an der Teilnahme der Veranstaltung zu hindern. Infolgedessen kam es zu einem Wortwechsel mit einem Autofahrer, der mit seinem SUV auf den Parkplatz fahren wollte. Laut Augenzeuginnen gab dieser plötzlich Gas und fuhr in die Menschenmenge. Mehrere Menschen wurden so auf die Motorhaube gedrückt, einer geriet unter das Auto. Die Demonstrierenden fürchteten, der Fahrer könne Unfallflucht begehen und hinderten diesen bis zum Eintreffen der Polizei am Verlassen der Zufahrt.

 

In der Pressemitteilung der Polizei Essen/Mülheim vom 29. Oktober 2019 ist lediglich von einem Tumult die Rede, in welchem der Fahrer aus dem Auto gezogen worden und dessen Fahrzeug beschädigt worden sein soll. Zwei der Anwesenden stehen nun unter anderem wegen Sachbeschädigung vor Gericht.

 

„Antifaschistischer Protest soll so kriminalisiert werden. Hiergegen wehren wir uns deutlich“, erklärt Aufstehen gegen Rassismus Essen. „Gegen den Autofahrer, der augenscheinlich vorsätzlich in die Menschenmenge fuhr und dabei Verletzte oder sogar Tote in Kauf nahm, scheint jedoch nicht ermittelt zu werden. Das zeigt, dass sich die Polizei bereits vor Ort für eine Seite entschieden hat.“