Antikommunismus
Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügungen gegen Namensdiebstahl bei Twitter
Mit zwei einstweiligen Verfügungen vom 16. März und 18. Juni 2021 hat das Landgericht Hamburg dem Messenger-Dienst Twitter untersagt, pseudosatirische Fake-Accounts, die sich rechtswidrig des Parteinamens der MLPD bedienen, weiter zugänglich zu machen. Ein weiteres sog. Hauptsacheverfahren ist inzwischen anhängig.
Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass damit das Namensrecht der MLPD (§ 12 BGB) verletzt wird. Hinter dem Ganzen steckt eine sogenannte „Marktradikal-libertäre Partei Deutschlands“, die unter dem Deckmantel der Satire knallharte ultarechte Positionen verbreitet, wie etwa „Steuern sind Raub!“, womit sie natürlich Steuern für Unternehmen meint. Vor allem betreibt sie mit ihrem Namensdiebstahl und ihrer Propaganda völlige Verwirrung über die Positionen der MLPD. Genau dies ist in Zeiten der gesellschaftlichen Polarisierung und des fortschrittlichen Stimmungsumschwungs offensichtlich beabsichtigt.
In einem Online-Artikel (www.derfreydenker.de/2021/02/05/satireprojekt-als-selbstlaufer) wird dementsprechend offen eingeräumt, dass es sich um ein „Satireprojekt auf die maoistische Kleinpartei MLPD“ handelt, das „nach außen konsequent auf Angriff gebügelt“ sei. Angesichts des großen Aufwands, mit dem die Fake-Accounts betrieben werden, ist es nicht ausgeschlossen, dass auch der Staatsapparat beteiligt ist.
Die Antikommunisten mussten allerdings inzwischen reagieren: Einzelne Fake-Accounts wurden gelöscht bzw. verändert. Neben weiterer juristischer Verfolgung kommt es vor allem darauf an, die Betreiber und ihre Motive weiter zu enttarnen und die MLPD als sozialistische Alternative zu verankern.