München
Kurdische Aktivistin wegen Öcalan-Porträt verurteilt
Die Aktivistin Zübeyde Akmese ist in München zu einer Geldstrafe von 2700 Euro wegen des Zeigens verbotener Symbole verurteilt worden. Gemeint sind Porträts von Abdullah Öcalan bei Protesten gegen die Sicherheitskonferenz und den Krieg in Südkurdistan.
Bei einer Kundgebung gegen den türkischen Überfall auf Südkurdistan hatte Zübeyde Fotos von der Kundgebung mit ihrem Handy gemacht. Dabei sah ein türkischstämmiger Münchner Staatsschutzpolizist, Hakan Demir, einen Öcalan-Aufkleber auf der Rückseite ihrer Smartphone-Hülle und zeigte sie an.
Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Das Öcalan-Bild mit der Aufschrift „Freedom for Öcalan” sei kein humanitäres Anliegen, sondern ein politisches Statement mit PKK-Bezug. Auch dass eines der Öcalan-Bilder im Hintergrund einen Regenbogen zeige, sei ein Zeichen für Vielfalt und damit keine humanitäre Forderung, so die Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft.
Als Zeugin trat Sarah Bunk vom Bundesinnenministerium auf. Sie wurde dem Gericht als Sachverständige benannt und referierte wie üblich in diesen Verfahren ein paar allgemeine Fakten zur PKK und zu Abdullah Öcalan. Abbildungen von Öcalan seien zum Kennzeichen der Organisation geworden. "Sozialadäquat", also nicht verboten, sei das Zeigen von Öcalan-Bildern nur, wenn es um humanitäre Anliegen, seine Haftbedingungen gehe. Auf Nachfrage des Verteidigers konnte die „Expertin” allerdings weder beantworten, wie viele Mitglieder der PKK-Exekutivrat außer Cemil Bayik hat noch, ob und mit wem Abdullah Öcalan aus der Haft heraus kommunizieren darf. Eine Korrespondentin aus München, die als Augenzeugin beim Prozess war, gegenüber Rote Fahne News: "Skandalös ist, dass eine 'Sachverständige' aus dem Innenministerium aus Berlin anreiste (Zübeyde muss die Prozesskosten zahlen), die nur Sachen wusste, die jedes Kleinkind in drei Minuten gegoogelt hätte."
Rechtsanwalt Dirk Asche forderte für seine Mandantin Freispruch in allen angeklagten Fällen. Das Grundgesetz erlaube die Meinungsäußerung für die Freiheit Abdullah Öcalans, auch wenn es nicht um seine Haftbedingungen geht. Zübeyde Akmese selbst erklärte, dass sie sich auch weiterhin für die Aufhebung der Isolation von Abdullah Öcalan einsetzen wolle. Seit 22 Jahren wird der PKK-Begründer bereits auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali in politischer Geiselhaft gehalten, die meiste Zeit in völliger Isolation. „Isolation ist Folter und verletzt die Menschenwürde”, sagte die Aktivistin.
- Weg mit dem PKK-Verbot!
- Solidarität mit Zübeyde Akmese!