Erfolg

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MLPD siegt gegen Twitter vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat der MLPD in ihrem Rechtsstreit gegen Twitter Recht gegeben.

Von Rote Fahne Redaktion

Die Zivilkammer 24 des Gerichts unter dem Vorsitzenden Richter Schulz beschloss ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung gegen Twitter. Diese untersagt Twitter unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, zukünftig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fake-Benutzerkonten unter dem Namen der MLPD weiter zugänglich zu machen. Für den Fall, dass das Geld nicht beigetrieben werden kann, legte das Gericht ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) fest.

 

Über diese gefälschten Konten wurden in der Vergangenheit von Antikommunisten falsche Nachrichten über die MLPD verbreitet und das ganze Vorgehen als "Satire" getarnt. Twitter hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das ist ein Erfolg für die MLPD und die Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“

 

Hier gibt es das Urteil als pdf-Datei