Gelsenkirchen

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Hände weg von der Gemeinnützigkeit des Arbeiterbildungszentrums!

Das Arbeiterbildungszentrum e. V. (ABZ) gibt es seit 1986. Am 3. Mai 2019 ordnete das Finanzamt Gelsenkirchen eine Umsatzsteuersonderprüfung an. Sie bezog sich auf die korrekte Erfassung von steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen.

Vereinsvorstand des ABZ e. V.

Jeder Verein erhält Steuervergünstigungen, wenn er Umsätze im Sinne des Vereinszwecks macht. Das war im ABZ mit seinen vielfältigen Kursen zur Arbeiterbildung und als Jugend-Gruppenunterkunft jederzeit gegeben. Mittlerweile sind über zwei Jahre ins Land gegangen. In der Zeit wurde die ABZ-Buchhaltung vom Finanzamt für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt dreimal geprüft. In seiner jüngsten Prüfung kommt das Finanzamt nunmehr zu dem Ergebnis, dass das ABZ keine ermäßigten Steuersätze in Anspruch nehmen darf. Für eine Steuerbefreiung muss angeblich „eine formale Anerkennung durch eine staatliche Behörde vorliegen, oder die entstandenen Kosten müssen überwiegend von den hierfür zuständigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts übernommen worden sein“.

 

Außerdem stehen wir mit unseren Einrichtungen und unserem Angebot nach Meinung des Finanzamtes in ganz normalem Wettbewerb zu anderen Wirtschaftsunternehmen, bzw. sei dies möglich. Wer bitte bietet solche Dialektikkurse über die Gesetzmäßigkeiten des kapitalistischen Systems an, über Fragen der Arbeiter- und sozialen Bewegungen? Über eine Bildungs- und Schulungsarbeit, die die Menschen zu selbständig denkenden und handelnden Personen erziehen? Wo gibt es sonst die Einheit von Seminarteilnahme, praktischer Arbeit und organisierter Freizeit auf Wochenkursen?

 

Der Angriff auf die Gemeinnützigkeit fortschrittlicher und kritischer Vereine und Organisationen ist längst Bestandteil der Rechtsentwicklung der Regierung geworden. Offensichtlich will das Finanzamt hier nicht nur Geld für die Staatskasse eintreiben, sondern auch gesellschaftskritische Vereine und Organisationen mundtot machen. Die Methode: Das Finanzamt setzt die Steuerermäßigung außer Kraft, es folgt die Aberkennung der Gemeinützigkeit. Mit formeller Fehlersuche und der Unterstellung, dass das ABZ ein ganz normaler Wirtschaftsbetrieb sei wird hier auf kaltem Weg die Gemeinnützigkeit angegriffen.

 

Dieser Versuch der kalten Aberkennung unserer Gemeinnützigkeit reiht sich ein in die zunehmenden Angriffe auf fortschrittliche Organisationen, wie den VVN, Attac, Frauenverband Courage, Greenpeace, VDK usw.

 

Wir werden weiter gegen dieses Gebaren vorgehen und es öffentlich machen. Dies geschieht sowohl rechtlich als auch im engen Schulterschluss mit befreundeten Organisationen, Freundinnen und Freunden des ABZ, Parteien und Vereinen.

Wir sagen klipp klar:

  • Hände weg von der Gemeinnützigkeit des ABZ und anderer fortschrittlicher Organisationen
  • Aktiver Widerstand gegen das Vorhaben der Regierung, das Vereinsrecht abzubauen
  • Gib Antikommunismus keine Chance!

 

Jetzt erst recht! Nehmen Sie teil an unseren Dialektikkursen, kommen Sie in unsere Einrichtungen und beraten sich mit uns und anderen Gästen. Im Oktober werden wieder alle unsere Dialektikkurse angeboten.