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Hohenzollern unterliegen ver.di im Streit um Meinungsäußerung
Die Deutsche Journalisten-Union in ver.di teilt mit, dass ver.di sich erfolgreich in einem Berufungsverfahren gegen eine vom Landgericht (LG) Berlin im August 2020 erlassene und im November 2020 bestätigte Einstweilige Verfügung gewehrt hat. Deren Gegenstand war eine Äußerung im ver.di-Medienmagazin M Menschen Machen Medien, in der es hieß, Prinz von Preußen habe sich als "besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht". In dem Urteil wird klargestellt, dass das massive juristische Vorgehen gegen Journalistinnen und Journalisten durch Prinz von Preußen der Versuch ist, die öffentliche Debatte über die Familie der Hohenzollern zu ersticken.