Gefährder-Einstufung von Stefan Engel ist vom Tisch

Gefährder-Einstufung von Stefan Engel ist vom Tisch

Rechtshilfefonds der MLPD stärken!

Die Klage von Stefan Engel Anfang August gegen seine Gefährder-Einstufung endete mit einem vollen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass der Gefährder-Brief gegen Stefan Engel vom 15. Mai 2018 rechtswidrig war. Die kompletten Kosten muss der Freistaat Thüringen tragen. Dieses Urteil stärkt die Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“

Von Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführung der MLPD
Rechtshilfefonds der MLPD stärken!
Stefan Engel bei der Kundgebung vor dem Meininger Verwaltungsgericht (rf-foto)

Die Kriminalisierung als Mensch mit kommunistischer Weltanschauung muss sich niemand gefallen lassen. Der Erfolg unterstreicht: Wer offensiv gegen den Antikommunismus kämpft, kann gewinnen!

 

Jetzt muss es darum gehen, die Motivation und Begründung für diese Gefährder-Einstufung und für den Fahndungsaufruf vom Dezember 2019 durch Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz herauszubekommen. Dazu werden juristische Schritte eingeleitet. Auch geht es darum, die Gefährder-Einstufung von vier an der Organisierung des Rebellischen Musikfestivals 2018 beteiligten Aktivisten vom Tisch zu bekommen. Die Kanzlei Meister & Partner rechnet mit bis zu 1500 Euro vorzustreckenden Kosten pro Fall. Für diese Kosten bittet die MLPD um Spenden für den Rechtshilfefonds der MLPD. Aus dem Rechtshilfefonds können betroffene Mitglieder und Organisationseinheiten der MLPD, kämpferische Kolleginnen und Kollegen und andere fortschrittliche Menschen oder Belegschaften Unterstützung beantragen. Die beste Unterstützung ist eine regelmäßige Spende, aber auch einmalige Spenden sind natürlich willkommen. Vielen Dank!

 

Spendenkonto: GLS-Gemeinschaftsbank
IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00; Stichwort Rechtshilfe

 

Hier gibt es mehr Informationen und den Flyer zum Rechtshilfefonds