Antikommunismus

Antikommunismus

Vor 65 Jahren: KPD verboten

Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht auf Antrag die KPD als verfassungswidrig.

Von cg
Vor 65 Jahren: KPD verboten
In der DDR - hier in Leipzig - gab es 1952 große Demosntrationen gegen das Verbot der KPD in der BRD (foto: Deutsche Fotothek (CC BY-SA 3.0.de))

In einer Erklärung des Parteivorstands der KPD vom Juli 1955 gegen den Verbotsantrag der Bundesregierung heißt es unter anderem: „Den Prozess und das Verbot haben Adenauer und die hinter ihm stehenden Herren der Schwerindustrie, die ehemaligen Wirtschaftsführer und Hitler-Generale verlangt. Sie wollen das Verbot, weil sie sich fürchten vor dem wachsenden Widerstand des Volkes gegen ihre Politik der Spaltung Deutschlands, der Aufrüstung und des Barras. Sie wollen das Verbot, weil sie für ihre Eroberungspläne nach außen Friedhofsruhe im Inneren brauchen.“

 

Das Verbot war der Höhepunkt der reaktionären antikommunistischen Welle der Adenauer-Regierung. Sie folgte damit der antikommunistischen Neuausrichtung des US-Imperialismus als Reaktion auf den erstarkten sozialistischen Block, der nach 1949 ein Drittel der Welt umfasste.

 

Mit dem KPD-Verbot wurde Antikommunismus in Deutschland zur „Staatsraison“. Dieser Musterprozess prägt bis heute juristisch, politisch und weltanschaulich den Kampf des deutschen Imperialismus gegen die kommunistische Bewegung. So auch gegen den Neuaufbau der MLPD.

 

Im Buch von Stefan Engel „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus“ heißt es Seite 68: „Der Neuaufbau dieser Partei war von Anfang an von massiven Behinderungen und Einschränkungen ihrer Rechte begleitet. Auch 65 Jahre nach dem immer noch gültigen KPD-Verbot wird die MLPD mit Repressionen und Einschränkungen ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten überzogen. Eine staatliche Medienzensur vor allem in Radio und Fernsehen, Unvereinbarkeitsbeschlüsse in Gewerkschaften, im Deutschen Frauenrat oder im Deutschen Bundesjugendring zielen darauf ab, sie in der Öffentlichkeit zu isolieren.“

 

Und im gleichen Buch heißt es zum Prozess gegen zehn türkische Marxisten-Leninisten (Seite 129): „Am 28. Juli 2020 verurteilte der 7. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München die zehn Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren neun Monaten und sechs Jahren sechs Monaten. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.¹

 

Der Prozess und das Urteil setzen am KPD-Verbotsurteil von 1956 an, welches die Bereitschaft, den Marxismus-Leninismus auf die Praxis der revolutionären Veränderung der kapitalistischen Gesellschaft anzuwenden, in das Zentrum der Begründung rückte. Das Gericht erweiterte die rechtlichen Möglichkeiten, gegen revolutionäre Kräfte und die Solidarität mit ihnen vorzugehen, indem es die marxistisch-leninistische Weltanschauung über den Paragraphen 129 a/b willkürlich mit ‚Terrorismus‘ in Verbindung brachte.“

 

Der Kampf für die Aufhebung des KPD-Verbots von 1956 bleibt daher eine brennende Aufgabe im Kampf gegen den Antikommunismus.