Leserbrief

Leserbrief

Was bedeutet „vom Verfassungsschutz beobachtet"?

Bei der Vorstellung der zehn Direktkandidaten im Wahlkreis Wesel I verwendet die „Rheinische Post“¹ das Kriterium, ob eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. So steht bei mir als Direktkandidat der Internationalistischen Liste / MLPD die Schlussbemerkung: „Die MLPD wird vom Verfassungsschutz beobachtet.“ Nun beobachte ich seit Jahrzehnten selbst die Geheimdienste und ihre Rolle. Die interessante Frage ist: Wen beobachten sie und wen nicht?!

Von Wolf-Dieter Rochlitz, Duisburg

Aus der Taufe gehoben wurde er 1950 parallel zum Bundesnachrichtendienst. Den baute eine ehemalige Nazi-Größe auf: Reinhard Gehlen. Der erste Auftrag der bundesdeutschen Geheimdienste war die Bespitzelung der KPD und von Menschen, die ihr durch ihre linke Gesinnung nahestanden. Seine stramm antikommunistische Ausrichtung hat der Verfassungsschutz bis heute. Die berüchtigte faschistische Mörderbande des NSU hatte er nicht enttarnt. Bis sie aufflog, ermordete sie kaltblütig über Jahre 12 unschuldige Menschen. Etliche V-Leute gehörten zum engsten Umfeld der Mörder. Wenn überhaupt, dann bestand die Beobachtung wohl darin, schützend die Hand über das Mordtrio zu halten?

 

Und die Beobachtung von Teilen der AfD hat auch keine Folgen mit Strafe und Verbot von rassistischen und antikommunistischen Hetztiraden in der Öffentlichkeit. Dagegen wurde der ehemalige Vorsitzende der MLPD ohne jeden Grund als Gefährder diffamiert und auf Betreiben des BKA sogar eine Fahndung durchgeführt. Das wurde inzwischen per Gericht als rechtswidrig nachgewiesen. Es gilt zweierlei Maß, wer und warum jemand beobachtet wird. Es gereicht einem Politiker heute nicht unbedingt zur Ehre, wenn er vom Verfassungsschutz nicht beobachtet wird. Schwarze Kassen, Korruption durch zwielichtige Börsen-Deals, Provisionsgeschiebe durch Beraterverträge – das alles geht am Verfassungsschutz vorbei. Und das gehört auch nicht zu seiner Aufgabe.

 

Hauptmittel (zur Verbreitung antikommunistischer Vorurteile) sind die jährlichen Verfassungsschutzberichte. Diese gehen in die Hände von Journalisten und im Erziehungs- und Bildungswesen tätigen Menschen als Informationsmaterial. Dort kann man nicht erfahren, dass in der MLPD hauptamtlich tätige Funktionäre ein bescheidenes Einkommen erhalten, das 1.160 netto nicht übersteigt. Oder dass Mitglieder nur in höhere Funktionen gewählt werden können, wenn sie die Zustimmung der Parteibasis erhalten und dann auch diesen gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das könnte ja Interesse wecken ...