Polizist angeklagt
Polizeigewalt gegen Demonstration zum internationalen Frauentag
Trotz Demonstrationsverbot ließen es sich mehrere hundert Menschen in Zürich am 8. März 2021 nicht nehmen, anlässlich des internationalen Frauentags auf die Straße zu gehen.
Dagegen ging die Polizei mit einem Großaufgebot vor und setzte unter anderem Reizstoffspray ein. Ein Video zeigt, wie ein Polizist einer am Boden liegenden Frau mehrmals gegen den Kopf schlägt. Die Polizei behauptete, sie habe ihn in den Finger gebissen, als sie trotz heftiger Gegenwehr und der Solidarisierung anderer Teilnehmer festgenommen wurde.
Die junge Frau dagegen erklärte, dass sie einer Frau zu Hilfe geeilt sei, die von der Polizei ohne Vorwarnung grob aus der Menge gezogen worden sei. „Im nächsten Moment wurde ich an der Stirn gepackt, und man schlug mich zwei Mal auf den Hinterkopf. Dann wurde ich ebenfalls zu Boden gerissen.“
Die Mehrheit des Stadtrates stellte sich auf den Standpunk, dass es sich bei den Schlägen um "legale Ablenkungsschläge" handelte, die erlaubt sind, um eine Person unter Kontrolle zu bringen, die sich wehrt. Jetzt musste allerdings gegen den Polizisten eine Strafuntersuchung eingeleitet werden. Der Kommandant der Stadtpolizei rechtfertigt das Vorgehen. Scheinheilig erklärt er jedoch: „Wir sind zum Schluss gekommen, dass Ablenkungsschläge gegen den Kopf nur noch in Notwehrsituationen zulässig sind. Dies, um Verletzungen zu vermeiden.“ Herr Daniel Blumer offenbart damit eine zynische Menschenverachtung.