Gewerkschaft der Lokführer

Gewerkschaft der Lokführer

Streikverbot ist vom Tisch! Volle Solidarität mit dem Streik der Eisenbahner!

Niederlage für den Bahnkonzern - Erfolg der GDL, der Streikenden und der Solidarität: Nach dem Frankfurter Arbeitsgericht (gestern) hat heute auch die nächste Instanz, das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main, eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) abgelehnt.

Von Rote Fahne
Streikverbot ist vom Tisch! Volle Solidarität mit dem Streik der Eisenbahner!
Kundgebung der streikenden GDL-Kolleginnen und -Kollegen mit Unterstützern am heutigen 3. September in Essen (rf-foto)

Beide Gerichte befanden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind. Der Bahnvorstand schrie schon im Vorfeld des Prozesses Zeter und Mordio. Der Streik sei "unsäglich", "völlig überzogen" und die GDL-Spitze müsse "ihre Blockadehaltung" aufgeben. Wer legt hier eine Blockadehaltung an den Tag? Das ist doch der Vorstand der Deutschen Bahn! Die Gewerkschaft und der Bahnkonzern liegen bei Forderungen und Angeboten eben nicht eng beieinander. Bei dem angeblich verbesserten Angebot der Bahn ist diese keinen Millimeter von der Nullrunde 2021 abgerückt und erfüllt die Forderung nach 28 Monaten Laufzeit des Tarifvertrags bei Weitem nicht. Auch die Beschneidung der Betriebsrenten ist nicht vom Tisch. Es ist völlig richtig, wenn die GDL verlangt, dass sämtliche Forderungen aus dem Mai erfüllt werden!

 

GDL-Chef Claus Weselsky sagte nach dem Urteil: "Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, wann und wie lange ein Arbeitskampf geht." Der Streik sei rechtmäßig, zulässig und verhältnismäßig, sagte Weselsky im Hessischen Landesarbeitsgericht. "Wir sind sehr erleichtert, dass wir Recht bekommen haben in einem gerechten Arbeitskampf", sagte Weselsky. Er sei stolz darauf, dass die Mitglieder durchhalten.

 

Der Bahnkonzern versuchte, das Streikverbot mit Hilfe des Tarifeinheitsgesetzes durchzudrücken. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Tarifverträge nur mit der jeweils größten Gewerkschaft eines Betriebs abgeschlossen werden dürfen. Das Gesetz dient nicht der Einheit der Gewerkschaftsbewegung, sondern schränkt das Streikrecht weiter ein. Gebraucht wird ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht! Die beiden Gerichtsentscheidungen zu der politisch brisanten Tarifauseinandersetzung mitten in der heißen Phase des Wahlkampfs unterstreichen, wie richtig es ist, dass sich die GDL durch die bürgerlichen Parteien und Hetze in den Medien nicht einschüchtern lässt. Mit ihrem Streik führen sie den Kampf gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die Arbeiter und Arbeiterinnen und macht anderen Belegschaften Mut. Ein mehr als fadenscheiniges Argument gegen den Streik ist, die GDL zwänge den Gütertransport auf die Straße. Jahrzehntelang hat der Bahnkonzern den Güterverkeht abgebaut, hat lieber in Speditionen in aller Welt investiert anstatt in den ökologisch dringend notwendigen Ausbau des Gütertransports auf die Schiene. Und jetzt sollen die kämpferischen Lokführer und Lokführerinnen die Umweltsünder sein!

 

Der Streik geht - jetzt erst recht! - wie geplant weiter bis Dienstag früh. Mit einer Reihe von Kundgebungen wendet sich die GDL auch an die breite Öffentlichkeit, um im O-Ton mit den Menschen zu sprechen und für Solidarität und Unterstützung zu werben. Für ihren offensiv geführten gewerkschaftlichen Kampf, in dem sich das Klassenbewusstsein der Bahn-Arbeiterinnen und -Arbeiter höherentwickelt, haben sie die volle Solidarität der MLPD. Sie wird mit ihren Betriebsgruppen den Streik unterstützen und jeder Hetze gegen diesen mutigen Kampf entschieden entgegentreten.