Abschiebung stoppen und überprüfen
Antwort des Innenministeriums auf Brief eines solidarischen Kollegen
Ein mit Alassa und anderen Geflüchteten solidarischer Kollege aus Köln schrieb an das Bundesinnenministerium und forderte es auf: "Abschiebung stoppen und überprüfen".
Die Antwort der Verantwortlichen für "Bürgerkommunikation" im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat spricht Bände:
"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Wie Sie sich sicher vorstellen können, erhält das Bundesinnenministerium zahlreiche Informationen und Anregungen dieser Art. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der Fülle und der Komplexität der Themen nicht in jedem Einzelfall eine ausführliche Beantwortung erfolgen kann. Der Gedankenaustausch mit den Bürgerinnen und Bürgern genießt in unserem Haus einen hohen Stellenwert.
Die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland dient der Steuerung, Kontrolle und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in unser Land. Dabei sind die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft sowie unsere wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen zu berücksichtigen. Zugleich dient die Migrationspolitik der Erfüllung unserer humanitären Verpflichtungen.
Das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ("Geordnete-Rückkehr-Gesetz") ist am 21.08.2019 in Kraft getreten. Das Gesetz betrifft vor allem abgelehnte Asylbewerber, bei denen nach einem umfangreichen rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass sie unter keinem Gesichtspunkt schutzbedürftig sind und die Bundesrepublik verlassen müssen. Es setzt die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag und Vorhaben des Masterplans Migration um.
Für Asylverfahren ist im Übrigen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Das BAMF prüft die Voraussetzungen in jedem Einzelfall. Wer dann vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland wieder verlassen. Die Länder haben allerdings in der Regel eine sog. Härtefallkommission gemäß § 23 a Aufenthaltsgesetz-AufenthG eingerichtet, in der Fälle vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer beraten werden. Sie kann sich in begründeten Ausnahmefällen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einsetzen. Insofern kann sich Herr Mfouapon an die für ihn zuständige Härtefallkommission wenden.
Ich bitte Sie, in meinem Festhalten am Fehlen einer eigenen Zuständigkeit kein Zeichen mangelnder politischer Sensibilität oder gar die Verweigerung amtlichen Einschreitens zu sehen, sondern lediglich die Durchführung eines sinnvollen und notwendigen Konzeptes zur Optimierung der Arbeit der Behörden."
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist - also in seine Zuständigkeit fällt - offenbart sich immer mehr als Behörde nicht für Flüchtlinge, sondern gegen sie. Für das Recht auf Flucht!
Eine Gelsenkirchener Mitstreiterin drückt ihre volle Solidarität aus