Covid-19

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Keine Aufweichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!

Am 22.9. haben die Gesundheitsminister der Länder beschlossen, dass bis spätestens 1. November Nicht-Geimpfte keine Lohnfortzahlung mehr bekommen, wenn sie vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden. Die MLPD lehnt diese Regelung grundsätzlich ab. Sie ist nichts anderes als ein Türöffner, um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzuschaffen.

Von gp / gi
Keine Aufweichung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
  1. Was auf den ersten Blick wie ein Akt der Gerechtigkeit aussieht, entpuppt sich in Wirklichkeit als ein Angriff auf hart erkämpfte und verteidigte Arbeiterrechte und ein Einstieg, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzuschaffen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde im längsten gewerkschaftlichen Streik der Nachkriegsgeschichte 1956 zum ersten Mal als Tarifvertrag durchgesetzt. In Schleswig-Holstein streikten 34.000 Kolleginnen und Kollegen 114 Tage lang und schufen damit die Grundlage für die heute geltende gesetzlichen und tarifliche Regelungen. 1996 beschloss Regierungschef Helmut Kohl mit seiner CDU/CSU/FDP-Regierung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 100 auf 80 Prozent zu kürzen. Am 1.10. trat das Gesetz in Kraft. Als Daimler ankündigte, das Gesetz umzusetzen, traten zuerst in Mettingen, dann in Bremen Kolleginnen und Kollegen von Daimler in einen selbständigen Streik. Davon ausgehend entfaltete sich eine Welle selbständiger Massenkämpfe, an der sich bis zum 1. Oktober 300.000 Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte beteiligten. Daraufhin beschlossen die Spitzenmonopole in einer Krisensitzung, die Umsetzung des Gesetzes auszusetzen, um die selbständige Streikbewegung unter Kontrolle zu bringen und eine Ausdehnung des Masseneinflusses der MLPD zu verhindern. Seither gab es immer wieder neue Anläufe, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen. Der Versuch, jetzt die Lohnfortzahlung bei einer Quarantäne für Nicht-Geimpfte auszusetzen, ist nichts anderes als der Einstieg in eine systematische Aushöhlung der hart erkämpften Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dies hat mit Fairness überhaupt nichts zu tun und muss deshalb entschieden abgelehnt werden! Denn ist erst mal die Tür geöffnet, ist es nicht weit, auch in anderen Fällen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen: Rauchern, Extremsportlern, Übergewichtigen.
  2. Die MLPD hat von Beginn der Pandemie an kostenlose Massentests und Impfungen gefordert. Beides sind in Verbindung mit Abstandhalten die wirksamsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Wenn die Regierung behauptet, der Staat könne diese Kosten nicht mehr tragen, dann ist das pure Heuchelei angesichts der Milliardengeschenke für die Monopole, der Steigerung der Rüstungsausgaben usw. Impfungen und Tests sind müssen kostenlos bleiben! Auch Geimpfte sollen sich regelmäßig testen lassen.
  3. Die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen richten sich direkt gegen den gesellschaftlichen Gesundheitsschutz. Nichtgeimpfte werden tunlichst danach trachten, nicht vom Gesundheitsamt erfasst und in Quarantäne geschickt zu werden, was die massive Gefahr beinhaltet, dass sie andere Leute anstecken. Im Fall eines positiven Testergebnisses behalten das dann vermutlich etliche für sich und gehen zur Arbeit. Wenn es dann noch zusätzlich ab 1. Oktober keine kostenlosen Tests mehr gibt, sind das alles Faktoren für eine wachsende Gefahr, dass sich das Virus wieder weiter ausbreitet. Tests und Impfungen müssen kostenlos bleiben!
  4. Selbstverständlich kritisieren wir die Verharmlosung und das Leugnen von Corona und das Impfgegenertum. Beides ist rückschrittlich und Ausdruck einer egoistischen Denkweise. Weiterhin ist die Überzeugungsarbeit für den Nutzen der Schutzimpfung dringend notwendig. Die MLPD lehnt eine allgemeine Auskunftspflicht über den Impfstatus ab. Ausnahmen sind im Gesundheits- und Bildungswesen zum Schutz der Patienten oder Kinder richtig, dürfen aber nicht zum Nachteil der Beschäftigten führen. Wir lehnen es nicht ab, dass für Großveranstaltungen, Clubs, Konzerte etc. der Zutritt auf Geeimpfte und Genesene beschränkt wird.