III. Weg
Volksverhetzende Plakate müssen abgehängt werden
Die faschistische Partei "Der III. Weg" muss ihre Wahlplakate mit dem Aufruf "Hängt die Grünen" in ganz Sachsen abhängen, entscheidet das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Das Motiv erfülle den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung. Vergangene Woche noch hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Plakate dürfen in Zwickau mit einem Abstand von 100 Metern zu den Wahlplakaten der Grünen hängenbleiben. Dies sei "Meinungsfreiheit".