Hartz-Armutsgesetze

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Kein Kinderfreizeitbonus für 190.000 Kinder in bedürftigen Familien

Der Kinderfreizeitbonus wird nicht gezahlt für Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch wenn ihre Eltern Grundsicherung erhalten und die Familie insgesamt auf Hartz-IV-Niveau lebt. Die Bundesregierung hat nun - auf eine schriftliche Frage von Katja Kipping (Linkspartei) hin - noch einmal bestätigt, dass es sich dabei nicht um ein Versehen handelt. Die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Rund 190.000 Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften haben keinen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus, weil sie wegen Unterhaltsvorschuss u.a. selbst nicht als "bedürftig" gelten. CDU und SPD setzen sich damit in Widerspruch zu ihrer eigenen Gesetzesbegründung: Dort sprechen sie ausdrücklich davon, dass der Kinderfreizeitbonus "bedürftige Familien" unterstützen solle!