Gerichtsurteile von bundesweiter Bedeutung

Gerichtsurteile von bundesweiter Bedeutung

Klassenjustiz für VW

Ein Schwerpunkt des Wahlkampfs der Internationalistischen Liste/MLPD lag auf Kundgebungen vor den Werkstoren, so auch bei VW Hannover. Dort will VW 5000 von 14000 Arbeitsplätzen vernichten.

Von kw/gp
Klassenjustiz für VW
Das VW-Komitee, Unterstützer, Gewerkschafter von ver.di und weitere Aktivisten verteilen Flugblätter gegen Arbeitsplatzvernichtung - das soll es nach dem Willen von VW nicht mehr geben (rf-foto)

Offensichtlich ist das mit ein Grund, weshalb die Polizei im Auftrag von VW eine beantragte Kundgebung am 20. August - am Tag vor dem bundesweiten Wahlkampfauftakt der Internationalistischen Liste/MLPD vor dem Tor der Gießerei verboten hat. Ein Eilantrag zur Aufhebung des Verbots wurde vor Gericht in zwei Instanzen abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, dass „das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegenüber dem Eigentumsrecht der Beigeladenen (VW) zurückzustehen“ habe.

 

In diesem Urteil ging das Gericht sogar so weit, den reaktionären Paragrafen 74 des Betriebsverfassungsgesetzes zum Verbot von parteipolitischer Betätigung über das unmittelbare Betriebsgelände hinaus auszudehnen. Dies geschehe zum Schutz von „Eigentum und Vermögen“ als ein „zentrales Rechtsgut“, was „unmittelbar gefährdet“ sei. Das heißt, der Schutz des Privateigentums an Produktionsmitteln und damit das Recht von VW, die Belegschaft ausbeuten zu dürfen, steht im Kapitalismus über den demokratischen Grundrechten. Dass "Eigentum und Vermögen" von VW von einer einzelnen Kundgebung der MLPD "unmittelbar gefährdet" sei - da hat das Gericht dann doch Gespenster gesehen ... Aber die Richtung ist klar: Klare Argumente für den Kampf gegen Arbeitsplatzvernichtung, gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die Arbeiter und die Massen, die Werbung für den echten Sozialismus will VW an seinen Betriebstoren nicht haben. Eine Kundgebung mit der MLPD-Vorsitzenden Gabi Fechtner am 23. August  wurde nicht zu verbieten versucht, es mussten aber zahlreiche Schikanen und Behinderungen bekämpft werden.

 

Für eine Kundgebung vor Tor 3 am 16. September wurde der Internationalistischen Liste/MLPD lediglich ein kleiner Raum auf dem Gehweg gegenüber genehmigt. Der Verkehrsraum vor Tor 3 befindet sich zwar im Privatbesitz, ist aber ohne Beschränkung öffentlich zugänglich. Völlig neu war die undemokratische Auflage und Verbot zum Verteilen von Info-Material außerhalb des für die Kundgebung erlaubten Raumes! Ein Eilantrag der MLPD zur Aufhebung der weitgehenden Behinderungen des Verteilens von Info-Material wurde vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt. Dabei ist das Verteilen von Info-Material auf öffentlichen Straßen jederzeit ohne Genehmigung erlaubt! Mit diesem Urteil wird VW ein Freibrief erteilt, jederzeit das Verteilen von Flugblättern am Werkstor zu verbieten.

 

Dieses Urteil reiht sich ein in eine Serie von über 30 Polizeieinsätzen gegen Kundgebungen der Internationalistischen Liste/MLPD mit dem Schwerpunkt vor Monopolbetrieben. Unter anderen bei VW in Hannover, Kali und Salz in Thüringen, Daimler in Kölleda, Ford in Saarlouis, Siemens in Erfurt, Opel in Bochum, Verallia in Essen, Aerotec Nordenham. VW hat durch die Schließung des Sitech-Werks in Hannover und dem erfolgreichen Kampf von Sitech-Kolleginnen und -Kollegen gegen ihre Kündigung schon gehörig Federn lassen müssen. VW fürchtet zu Recht Widerstand der Belegschaft bei einer möglichen geplanten Schließung der Gießerei und Vernichtung weiterer Tausender Arbeitsplätze.

 

Die Entscheidungen der Gerichte in Hannover bedeuten eine weitgehende Einschränkung der freien gewerkschaftlichen und politischen Betätigung in und vor dem Betrieb und sind von bundesweiter Bedeutung.

 

Die Monopolverbände rüsten sich zur Abwälzung der Krisenlasten auf die breiten Massen. Sie fürchten, dass die im Wahlkampf gefestigte und ausgebaute Verankerung und Verbindung der MLPD zu den Belegschaften in den industriellen Großbetrieben wächst. Der Kampf zur Verteidigung und Erweiterung demokratischer Rechte und Freiheiten immer größeres Gewicht! Dazu gehört auch der Kampf zur Rücknahme der Urteile bei VW. Einen ersten Punktsieg haben die Wahlkämpfer bereits errungen, die am 16. September per Lautsprecher die auferlegten Behinderungen bekanntgemacht und attackiert und vor der Frühschicht an vier Toren das Flugblatt plus Wahlzeitung verteilt haben. Dabei verzichtete der VW-Vorstand erst einmal darauf, das ihm zugesprochene „Recht“ durchzusetzen. Die Kundgebung an Tor 3 konnte ungestört durchgeführt werden.

 

Ein anderes Gerichtsurteil für VW wurde heute in Braunschweig gesprochen. Die Gehälter von 200.000 Euro im Jahr - wohlgemerkt: Grundgehalt; mit Boni konnten es auch mal 750.000 Euro werden - für Betriebsräte im Volkswagen-Konzern, darunter Bernd Osterloh, sind richtig und angemessen! Ein Schaden sei dem Unternehmen nicht entstanden. Das stimmt. Osterloh war als Co-Manager genau so ein Arbeiterfeind wie Winterkorn.