Will für "einmalige Bedarfe" nur Darlehen gewähren

Will für "einmalige Bedarfe" nur Darlehen gewähren

Bundesanstalt für Arbeit unterläuft Regelsatzurteil

Der Wuppertaler Erwerbslosenverein "Tacheles" deckt auf, dass die Bundesanstalt für Arbeit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterläuft.

Tacheles / Rote Fahne

Zehn Monate nach Inkrafttreten des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) hat es die Bundesagentur für Arbeit (BA) geschafft eine Dienstanweisung zu den besonderen Bedarfen von Hartz-IV-Betroffenen herauszugeben. Demnach haben Menschen, die von Grundsicherung abhängig sind, Anspruch auf Geld für "einmalige unabweisbare Bedarfe", zum Beispiel digitale Endgeräte. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 zurück, wonach Hartz-IV-Regelsätze für solche besonderen Anschaffungen nicht reichen.

 

In der Dienstanweisung der BA, die für alle dort Beschäftigten bindend ist, wird das Gesetz zurechtgebogen: Nur, wenn ein Darlehen für solche Anschaffungen "ausnahmsweise" nicht zumutbar sei, können die Jobcenter einen Zuschuss gewähren, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

"Dieser Weisungstenor ist angeordneter Rechtsbruch", schreibt Tacheles. "Deswegen schlage ich hier und jetzt Alarm. Kein BA- Mitarbeiter wird es wagen, solche Bedarfe gegen die in der Weisung dargelegte Rechtsauffassung zu gewähren. Mit dieser vertretenden Rechtsposition zwingt die BA die Leistungsberechtigten, die Ansprüche weiterhin auf dem Klageweg durchsetzen zu müssen und über Rechtsprechung deren Position anzugreifen. Hier mal eine Liste von klassischen einmaligen Bedarfen:

 

  • Brillen
  • Elektrogroßgeräte
  • Gebühren für Pässe und Passbeschaffungskosten
  • Kosten für Dolmetscher und Übersetzer
  • Kosten zur Beschaffung von Papieren, Geburtsurkunden, Heiratsfähigkeitsbescheinigungen
  • Digitale Endgeräte
  • Reisekosten zu schwer erkrankten oder sterbenden Angehörigen oder zur Beerdigung

 

Die Kosten dieser genannten einmaligen Bedarfe sind so erheblich, dass die in den Regelleistungen dafür vorgesehenen Beträge bei weitem nicht ausreichen. So wird beispielsweise ein Leistungsberechtigter für eine Waschmaschine Jahrzehnte ansparen müssen. Eben wegen dieser zu geringen Bemessung besteht kein ausreichender finanzieller Spielraum für ein Darlehen. Diese notwendige Öffnung wurde vom BVerfG gesehen, vom Gesetzgeber umgesetzt, von der BA wird durch Dienstanweisung nun versucht, diese auszuschließen."