Zehnter Jahrestag der Enttarnung des „NSU“

Zehnter Jahrestag der Enttarnung des „NSU“

Verwicklung des Staatsapparates endlich aufklären

Heute vor zehn Jahren enttarnte sich der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund durch ein Bekennervideo. Von 2000 bis 2007 fielen deutschlandweit zehn Menschen der faschistischen Gruppierung um die Haupttäter Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zum Opfer.

Von ffz
Verwicklung des Staatsapparates endlich aufklären
Der von Beate Zschäpe zwecks Spurenbeseitigung in die Luft gesprengte NSU-Unterschlupf in Chemnitz (foto: Aka (CC BY-SA 2,5))

Während Zschäpe gefasst und vor Gericht gestellt wurde, zündeten sich Mundlos und Böhnhardt unter mysteriösen Umständen in einem Wohnmobil an und erschossen sich – so die offizielle Version. Von Anfang an wurde die Verwicklung von Teilen des Staatsapparates in die Taten dieser faschistischen Mörderbande deutlich. Diese sollte vertuscht werden. So wurden Ermittlungen anfangs ausschließlich im Umfeld und familiären Umfeld der Opfer türkischer Herkunft angestellt. In der Öffentlichkeit sprach man von „Dönermorden“. Das Ziel war offensichtlich, die Fährte weg von den faschistischen Tätern und hin in ein angebliches Milieu „Ausländerkriminalität“ zu führen.

 

Doch Stück für Stück kam die Beteiligung staatlicher Stellen - vor allem des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ ans Licht. V-Mann-Führer, die bei den Morden anwesend waren und nicht einschritten; ein deutschlandweites Netzwerk in der faschistischen Szene, dass die Haupttäter unterstützte, versorgte, mit Waffen versah und Unterschlupfe bereitstellte; eine dubiose Shredder-Aktion des „Verfassungsschutzes“ bei der - wenige Tage nach der Enttarnung - Tausende wichtiger und belastender Dokumente völlig grundlos vernichtet wurden etc.

 

Mit den am 11. Juli 2018 gesprochenen Urteilen im NSU-Prozess wurde die Hauptangeklagte Zschäpe zwar wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Aber die Mitangeklagten Faschisten Ralf Wohlleben (zehn Jahre) Holger G. (drei Jahre), André E. (zwei Jahre und sechs Monate), Carsten S. (Jugendstrafe von drei Jahren) wurden zum Teil mit lächerlich geringen Strafen belegt. Auch die Verwicklung von Teilen des Staatsapparates wurde im Rahmen des Prozesses nicht aufgedeckt, sondern im Gegenteil noch mehr vertuscht.

 

Dass diese Netzwerke nach wie vor aktiv sind, zeigen nicht zuletzt die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, die faschistischen Drohschreiben des „NSU 2.0“, in den offensichtlich hessische Polizeistellen verwickelt sind sowie die faschistischen Terrorakte von Halle an der Saale und Hanau.

 

Dieser Jahrestag mahnt: Die Beteiligung von Teilen des Staatsapparates in die Taten und Organisation faschistischer Terrortruppen muss bis auf den Grund aufgedeckt werden. Die Verantwortlichen gehören strengstens bestraft. Die NSU-Akten, die eigentlich für 120 Jahre gesperrt sein sollten und dann wegen des großen Protests auf „nur“ 30 Jahre gesperrt sind müssen sofort öffentlich gemacht werden. Gib Faschismus, Rassismus, Antikommunismus und Antisemitismus keine Chance!