Duisburg
Organisierung eines Jugendkonzerts ist eine selbständige Tätigkeit?
Eine besonders schräge Posse trägt sich aktuell in Duisburg zu. Hier hat die Anmelderin des Jugendkonzerns, das im Rahmen der Bundestagswahlkampfs der Internationalistischen Liste / MLPD am 25. September in Duisburg-Hamborn stattfand nun ein Schreiben vom Finanzamt Duisburg-Hamborn erhalten.
Daraus ergebe sich ein „für die Besteuerung relevanter Sachverhalt“. Mit den Fragen: „Wie kam es zu dem abgehaltenen Jugendkonzert?“; „Welche Funktion hatten Sie bei dem oben genannten Konzert?“; „Sind Sie als Organisatorin oder Sängerin tätig geworden?“; Haben Sie in der Vergangenheit bereits ähnliche Konzerte oder weitere Auftritte abgehalten?“; „Haben Sie ihre Funktion auf dem Jugendkonzert gegen Entgelt ausgeführt?“; „Wie bestreiten Sie ihren Lebensunterhalt?“, wird nahegelegt, die Anmelderin hätte eine selbstständige Tätigkeit in Duisburg aufgenommen und müsste jetzt neu besteuert werden.
Da sie wissentlich wohl noch nie bei einem profitorientierten Festival auf einer Bühne etwas zum Besten gegeben hat, und das schon gar nicht im professionellen Rahmen, ist diese Annahme völliger Mumpitz. Sie hat nichts anderes getan, als ein Jugendkonzert im Rahmen eines Wahlkampfes anzumelden. Daraus die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zusammenzuzimmern lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Entweder hat man im Finanzamt Duisburg-Hamborn zu viel Zeit, um sich abstruses Zeug einfallen zu lassen oder aber einem antikommunistischen Amtsschimmel geht hier gerade der Gaul durch! So oder so: Das Finanzamt Duisburg-Hamborn wird aufgefordert, diesen Schrieb sofort zurückzunehmen und sich den wirklich ernsthaften Probleme, wie zum Beispiel die Steuerflucht der Monopole, zu widmen. Das ergäbe deutlich mehr Sinn, als eine völlig unbescholtene Frau zu drangsalieren.