Gesundheitsschutz kann vom Profit finanziert werden
Audi Ingolstadt: Testung nicht während der Arbeitszeit?
Die Testung muss in offiziellen Teststellen erfolgen. Nicht an den bei Audi eingerichteten ‚Abstrichstellen‘. Der Zeitaufwand dafür wird nicht als Arbeitszeit bezahlt. Bis die digitale Speicherung von "geimpft" oder "genesen" auf dem Werksausweis möglich ist, müssen Tore benutzt werden, die vom Werkschutz besetzt sind, um die Regelung zu kontrollieren. Dies bedeutet gegenüber dem Zugang über die Drehkreuze, dass die Kollegen lange Zeit in Warteschlangen verbringen müssen, um rechzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Notwendige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz müssen auf Kosten der Profite durchgeführt werden. Die Zeit dafür muss als Arbeitszeit bezahlt werden. Im Unterschied zu einem Zeitungskiosk kann man von einem Betrieb wie Audi verlangen, dass offizielle Teststellen im Betrieb eingerichtet werden, die während der Arbeitszeit testen.