Dokument der Krise des bürgerlichen Krisenmanagements

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Die sächsische Coronaschutzverordnung

Am 19. November erließ die sächsische Landesregierung eine neue Coronaschutzverordnung, die am 22. November in Kraft getreten ist.

Von Landesleitung Ost der MLPD
Die sächsische Coronaschutzverordnung

Damit reagierte sie auf eine katastrophale Entwicklung der Corona-Pandemie in Sachsen:

 

  • am 21.11. gab es 5899 neue Corona-Infektionen in Sachsen;
  • die landesweite Inzidenz betrug 862 und stieg bis heute auf 1047 an, der bundesweit höchste Wert!
  • In einzelnen Landkreisen stieg die Inzidenz auf schwindelerregende 1619 (Sächsische Schweiz/Osterzgebirge) und 1336 (Bautzen);
  • die Überlastungsstufen in den Kliniken waren bereits am vergangenen Wochenende erreicht;
  • der Anteil vollständig Geimpfter an der Gesamtbevölkerung ist auf dem bundesweit niedrigsten Stand von 59,8 Prozent. Sachsen ist weiterhin ein Zentrum der Querfront-Aktivitäten gegen Impfen und andere Gesundheitsmaßnahmen.

 

Die Landesregierung aus CDU, SPD und GRÜNEN hatte wochenlang gezögert, am Anfang des Herbstes auf Lockerungen gesetzt und im Wahlkampf noch vollmundig „versprochen“, dass es keine „Lockdowns“ vor allem an den Schulen mehr geben werde. In Dresden wurde sogar der berühmte vorweihnachtliche Striezelmarkt komplett aufgebaut – er steht nun da als düsteres Mahnmal des Versagens der Sachsen-Koalition.

 

Es war dringend notwendig, dass die Landesregierung reagierte. Sie nutzte dazu eine bundesweite Übergangsfrist aus, die ihr noch wenige Tage erlaubte, landesweite Beschlüsse zu fassen, nachdem der Bundestag mit den Stimmen hauptsächlich der neuen Ampel-Koalition das entsprechende Gesetz geändert hatte. Die Coronaschutzverordnung der Landesregierung trifft durchaus, wenn auch zu spät, bestimmte berechtigte Gesundheitsschutzmaßnahmen, sie ist aber nicht weitreichend genug und in ihrer Gesamtheit auf die Abwälzung aller Lasten dieser Gesundheitskrise auf die Massen gerichtet. Vorgesehen sind Kontakteinschränkungen im gesamten öffentlichen Bereich. Die Weihnachtsmärkte sind abgesagt. Dort muss der Freistaat Sachsen die Händler und Budenbesitzer entschädigen, die ihre Einkäufe vorgestreckt hatten. .

 

Menschen, die ohne medizinischen Grund weiterhin ungeimpft sind, werden von Gaststätten, Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen und Frisören ausgeschlossen. Alle Freizeit- und Sporteinrichtungen sind mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Das entspricht einem weitgehenden Lockdown für das persönliche Leben. Für die Betriebe, Verwaltungen usw. enthält die Coronaschutzverordnung außer der Pflicht zum Maskentragen keine Festlegungen. Bundesweit verpflichtend ist an allen Arbeitsplätzen die 3 G-Regel. Das führt dazu, dass beispielsweise bei der Post ungeimpfte Kollegen eine halbe Stunde früher zum Test kommen müssen. Richtig wäre, täglicher Test für alle innerhalb der Arbeitszeit. In einem metallverarbeitenden Betrieb werden die Tests ausgegeben, z.B. an Kollegen, die sich noch nicht impfen können. Der Test erfolgt aber erst in der Pause. Das ist dilettantisch und gefährlich und ruft berechtigt heftige Diskussionen hervor.

 

Kritik an mangelnder Impfbereitschaft und Überzeugungsarbeit für das Impfen ist richtig, nicht aber mit dem Motiv, vom Versagen der bürgerlichen Politik abzulenken, ihrem Stochern im Nebel, ihren falschen Prognosen, dem Abbau der Impfzentren in Sachsen und bundesweit, der Einstellung der Massentests. Mit ihrem reaktionären „Freiheits“geschrei gefährden allerdings Leute, die sich ohne Grund nicht impfen lassen, die ganze Gesellschaft und auch sich selbst. Daran ist nichts berechtigt!

 

Zugleich enthält die Coronaschutzverordnung Maßnahmen, die grundlos demokratische Rechte und Freiheiten einschränken. Das ist nicht hinzunehmen!

  • Demonstrationen sind ohne Ausnahme landesweit verboten. Am 22. November demonstrierten etwa 500 meist ungeimpfte Querdenker in Freiberg. Sie wurden von einem Streifenwagen der Polizei „freundlich“ begleitet. Wir fordern das konsequente Verbot der Querfront-Aktivitäten von AfD und faschistischen Parteien wie dem „3. Weg“!
  • Stationäre Kundgebungen sind auf zehn Teilnehmer beschränkt. Das ist völlig unbegründet. Unter anderem die sächsischen Montagsdemonstrationen beweisen seit Langem, dass sie mit vernünftigen Schutzmaßnahmen stattfinden können.
  • Wenig wahrgenommen wird folgende Festlegung: „Sitzungen von Gremien und Parteien sind untersagt." Die MLPD fordert die Aufhebung dieser undemokratischen Maßnahmen!

 

Wir treten sofort für einen konsequenten „Lockdown“ einschließlich von Betrieben und Büros auf Kosten der Monopole ein!

 

Wir machen weiter eine Überzeugungsarbeit für das Impfen aller, die kein medizinisches Hindernis haben!