Regierungsbeschlüsse zur Corona-Pandemie
Alter Murks – neue Etiketten
Aufgrund der eskalierten Entwicklung der Corona-Pandemie und des wachsenden Unmuts über die Untätigkeit der Regierenden wurde die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung um eine Woche vorgezogen. Im ARD-Deutschland-Trend halten 60 Prozent die bestehenden Corona-Beschränkungen für unzureichend, knapp 80 Prozent sind mit dem Krisenmanagement der Regierung unzufrieden und 71 Prozent befürworten eine allgemeine Impfpflicht. Auf einer Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Treffen am 2. Dezember wurden folgende Entscheidungen bekannt gegeben:
Ausweitung der 2G-Regelungen: In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen künftig nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G+). Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, sowie für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt.
Kommentar: Bedingt sinnvolle Maßnahme, aber ein Tropfen auf den heißen Stein. Da Geimpfte und Genesene in wachsendem Maße ebenfalls zur Virusübertragung beitragen können, ist 2G momentan unzureichend und müsste durch 2G+ ersetzt werden. An der 3G-Regel am Arbeitsplatz wurde nicht gerüttelt. Dieser wichtige Bereich blieb bei den Regierenden völlig außen vor, ein Armutszeugnis!
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen nicht geimpfte Personen und nicht genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre sowie Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlichen Wohnsitzen. Private Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.
Kommentar: Weitgehend unkontrollierbar; unter dem Strich ebenfalls eine Placebo-Maßnahme!
Die Maskenpflicht in Schulen soll für alle Klassenstufen und bundesweit wieder gelten.
Kommentar: Wo bleibt die Pflicht für Luftfilter? Wo bleibt die Selbstkritik zur erst vor kurzem verfügten Abschaffung der Maskenpflicht? Kinder und Jugendliche müssen mal wieder im Klassenzimmer frieren und für das chaotische Krisenmanagement und die Verhätschelung der „Querdenker“ büßen.
Private Feiern: In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner gilt bei privaten Feiern eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
Kommentar: Die Grenze bei einer Inzidenz von 350 ist skandalös, ansonsten sind solche Teilnehmerzahlen immer noch eine Einladung zu Superspreader-Events. Der notwendige Schutz von Demonstrationen und Kundgebungen unter strengen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes war den Regierenden offensichtlich kein Anliegen!
Clubs und Bars: Clubs und Diskotheken werden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geschlossen.
Kommentar: Wer sein Erinnerungsvermögen nicht komplett verloren hat, der weiß, dass die Inzidenz 35 einmal die heilige Kuh der Regierung und Grenze für kontaktreduzierende Maßnahmen war. Das Virus feiert bei 350 schon kräftig mit!
Die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Ergänzend „kann“ für die Besucher ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G+). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen sollen Veranstaltungen „nach Möglichkeit“ abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
Kommentar: „Nach Möglichkeit?“ Ach wie nett. Also dürfen jetzt 15.000 Jecken weiter Arm in Arm schunkeln. Gesundheitsschutz sieht anders aus!
Lockdown-Maßnahmen sollen „im Infektionsschutzgesetz ergänzt“ werden. Außerdem sollen dort zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten oder Hotels) ergänzt werden.
Kommentar: Der dringend notwendige sofortige Lockdown wird, wenn überhaupt, auf die fernere Zukunft verschoben. Heuchlerisch wird so getan, als wolle man in diese Richtung handeln, in Wahrheit wird dieser für die Beherrschung der vierten Welle unerlässliche Schritt weiterhin boykottiert! Das Verbot, in Ferienhäusern oder Hotels oder Gästehäusern zu übernachten, wäre außerdem eine unsinnige Maßnahme
Verbote zu Silvester: Zum 31. Dezember und 1. Januar wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot verfügt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Kommentar: Böllern ist schlecht für die Umwelt, aber ein Versammlungsverbot ist an keinem Datum akzeptabel!
Impfungen: Bis Weihnachten sollen noch 30 Millionen Impfungen verabreicht werden. Dafür sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen vornehmen dürfen.
Das Impfzertifikat bekommt ein Ablaufdatum. Auf Ebene der Europäischen Union wird über eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten nach der zweiten Dosis diskutiert. Die Regierung will bis zum Jahresende eine Regel festlegen.
Kommentar: Zwei bis drei Stunden in Regen, Wind und Kälte vor einem Impfmobil stehen, das ist unzumutbar! Kein Wort der Selbstkritik zur Schließung von Impfzentren! Sofortige Organisierung von Impfkapazitäten unter den notwendigen Rahmenbedingungen und in Verbindung mit einer gründlichen Impfberatung!
Krisenstab: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bundeswehrgeneral Carsten Breuer soll den Krisenstab führen – zusammen mit dem wachsenden Eingreifen der Bundeswehr in das Krisenmanagement ein Akt der Militarisierung und Rechtsentwicklung.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Der Bund wird die Regel etwa für Beschäftigte in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auf den Weg bringen.
Kommentar: Völlig unzureichend, kein Ersatz für die rasche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Das Impfen zeigt aber erst nach Wochen eine Wirkung – der notwendige Lockdown kann dadurch nicht ersetzt werden!
Allgemeine Impfpflicht: Über sie soll „zeitnah der Bundestag beraten“. Als Datum wurde der Februar 2022 genannt. Bund und Länder „bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten“.
Kommentar: Auch hier soll wochenlang debattiert und nicht gehandelt werden – völlig inakzeptabel!
Die Bilanz des verkündeten Maßnahmenkatalogs der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung fällt verheerend aus! Die notwendigen Maßnahmen wie ein Lockdown als sofortige vorgezogene Weihnachtsferien für die Republik (bei Sicherstellung des täglichen Lebens der Massen und auf Kosten der Monopole) und eine rasche allgemeine Impfpflicht werden boykottiert oder zerredet. Die wortreich verkündeten Maßnahmen sind unzureichend, inkonsequent oder Bestandteil der Rechtsentwicklung. Sie sollen Einsicht in das Handeln der Regierenden vortäuschen.
Das aus Sicht der MLPD notwendige Kampfprogramm (siehe die Erklärung des Zentralkomitees der MLPD vom 1. Dezember 2021) muss gegen Bund und Länder sowie Monopole gemeinsam durchgesetzt werden. Der wahre Plan der Herrschenden ist die Durchseuchung der Bevölkerung, begleitet von einigen Bremsmanövern, damit ihnen die Situation nicht völlig entgleiten soll. Das ist ein hochgefährliches Spiel mit tausenden von Menschenleben. Damit dürfen sie nicht durchkommen!