Flüchtlinge
Gesellschaft für Freiheitsrechte und Alassa Mfouapon kämpfen für geschützte Wohnungen
Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte will Flüchtlingsleader Alassa Mfouapon gerichtlich klären lassen, dass die Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge geschützte Wohnungen sind und Flüchtlinge dort ein Recht auf Privatsphäre haben. Bei der Polizeirazzia in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen (LEA) im Jahr 2018 waren die beteiligten „Sicherheitskräfte“ bekanntlich ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und mit Gewalt in die Zimmer der Flüchtlinge eingedrungen. Bezüglich der Razzia hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart Allasa Mfouapon Recht gegeben. Aber es sah in seinem Urteil Flüchtlingsunterkünfte nicht als Wohnungen an, die durch das Grundgesetz geschützt sind (Mehr dazu hier). Dagegen hat Alassa Mfouapon gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Berufung eingelegt, wie die Gesellschaft auf ihrem Instagram-Account mitteilt.
Hier geht es zum Instagram-Account
Informationen zum Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International gibt es hier