Aktuelle Corona-Verordnungen
Rechtliche Hinweise zu Veranstaltungen an Silvester
Die neuen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, die diese nach der Konferenz von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten der Länder am 21. Dezember erlassen haben, gelten großteils seit gestern oder ab heute. Veranstaltungen an Silvester z.B. durch die MLPD sind demnach (fast überall) möglich.
Rechtsanwalt Frank Jasenski von der Anwaltskanzlei Meister & Partner hat die Regelungen analysiert und eine Übersicht erstellt. Sie geht darauf ein, dass Silvester natürlich die Gesundheitsschutzmaßnahmen zu beachten sind! Es heißt darin weiter: "Die im entsprechenden Beschluss der Konferenz zwischen Bundeskanzler und Länder-Ministerpräsidenten vom 21.12.2021 inzwischen geänderten Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer schließen – soweit ersichtlich bis auf Sachsen - öffentliche Veranstaltungen der MLPD zu Silvester 2021 nicht aus - und schon gar nicht etwaige politische Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz).
Die auf der Konferenz vom 21.12.2021 beschlossene 'Kontaktbeschränkung' auch für Geimpfte und Genesene auf 10 Personen betrifft ausschließlich private Veranstaltungen im privaten und öffentlichen Raum. Darunter fallen alle privaten Silvesterfeiern, beispielsweise in Wohnungen, aber auch ausschließlich private Feiern ('Silvesterpartys'), beispielsweise in den Räumen von Gaststätten. Die Gaststätten selbst können geöffnet bleiben (Ausnahme evtl. örtliche Einschränkungen in Städten/Landkreisen mit ganz besonders hoher Inzidenz).
Insgesamt sind die Regelungen nach wie vor völlig unübersichtlich und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland in der konkreten Ausgestaltung sehr stark. Es ist daher kaum möglich, eine Komplettübersicht für alle Bundesländer und alle möglichen Arten von Silvester-Veranstaltungen zu erstellen."