Landesarbeitsgericht Hamm

Landesarbeitsgericht Hamm

Dieses Urteil ist ein Hammer...

Die Krankenschwester und ver.di-Vertrauensfrau Kristin Zuber war nach dem „Skandalurteil des Arbeitsgerichts Herne“ vor das Landesarbeitsgericht Hamm in Berufung gegangen. Sie fordert, dass ihre Strafversetzung weg von der Intensivstation vom Tisch kommt.

Korrespondenz
Dieses Urteil ist ein Hammer...
ver.di-Kungebung vor dem Prozess (Foto: ver.di Mittleres Ruhrgebiet)

Dabei sah die Leitung des katholischen Krankenhauses angesichts der öffentlichen Kritik und der erkennbaren Unhaltbarkeit des erstinstanzlichen Urteils offenbar die Felle davonschwimmen. Deshalb versetzte sie Kristin Zuber in einem anwaltlichen Schriftsatz Ende 2021 erneut.

 

In der Verhandlung deutete das Gericht bereits an, dass es deshalb eventuell kein „Feststellungsinteresse“ mehr dafür sehe, dass die Rechtswidrigkeit der Strafversetzung gerichtlich festgestellt wird. Der Anwalt von Kristin Zuber, Peter Weispfenning, kritisierte das in der Verhandlung umgehend: Er wies darauf hin, dass es ungeachtet einer neuerlichen Versetzung ein erhebliches „Rehabiltationsinteresse“ nach der ungerechtfertigten ersten Strafversetzung gibt. Außerdem verwahrte er sich dagegen, dass neue Versetzungen in anwaltlichen Schriftsätzen die Rechtsschutzmöglichkeiten der arbeitenden Bevölkerung nicht einschränken dürfen. Folgt man der Logik aus Hamm, könnte man künftig beliebig nach politisch motivierten Versetzungen neue Versetzungen nachschieben, ohne dass Gerichte feststellen, dass die politische Diskriminierung verboten ist. Das Urteil stieß bei den Prozessbesuchern – insgesamt waren 20 gekommen - auf heftige Kritik. Gegen diesen Persilschein für Disziplinierungsmaßnahmen aller Art wird der Protest auf jeden Fall weitergehen. Immerhin musste der Anwalt der Klinik versichern, dass die erste Versetzung mit der zweiten hinfällig ist. Auch ein Erfolg!

 

Kristin Zuber hatte im November 2020 in der 2. Welle der Coroanpandemie als aktive Gewerkschafterin für die Arbeit auf der Intensivstation die Einhaltung von vorgeschriebenen Tragepausen für FFP2-Masken gefordert. Teils wurde acht Stunden durchgearbeitet, was eklatant dem Gesundheitsschutz und auch der Fürsorge für die Patienten widerspricht. Als die Krankenhausleitung dem nicht nachkam und Kristin Zuber angekündigte hatte, sich nunmehr an ihre Gewerkschaft ver.di zu wenden, wurde sie 10 Minuten später auf eine andere Station versetzt. Angesichts der katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Intensivpflege, der überlasteten Beschäftigten - ganz klar eine Zwangsversetzung und ein Politikum!

 

Nach sechs Monaten stand nun am 6. Januar 2022 die Verhandlung in an. Als Begründung für die erneute Versetzung zuvor hatte die Klinikleitung die unwahre Behauptung aufgestellt, auf der Intensivstation wollten die Kollegen nicht mehr mit Kristin Zuber zusammenarbeiten. Dabei hatten die Kollegen ja gerade mit ihr zusammen die Forderung nach Maskentragepausen aufgestellt! Das sind typische Mobber-“Argumente“, denen Kristin Zuber im Prozess klar entgegentrat. Bei einem Flugblatteinsatz am Vortag von ver.di erklärten fast alle Kolleginnen und Kollegen, dass sie das mutige Vorgehen von Kristin Zuber und ver.di gut finden.

 

Der Fall sensibilisierte in den letzten Monaten viele Menschen für den Schutz und Ausbau der Gewerkschaftsrechte in Pandemiezeiten, besonders in kirchlichen Einrichtungen. Und er trug maßgeblich dazu bei, dass die Forderung nach Maskentragepausen in NRW in vielen Klinken zur Massenforderung und in vielen Häusern auch durchgesetzt wurde. Der Anwalt der Klinik hatte sich im Prozess auch sehr beklagt, dass es viele kritische Nachfragen bei ihnen gäbe ... Auch diesmal gab es wieder ein breites Medieninteresse. Hier einige Berichte:

 

Informativer Bericht der Lokalzeit des WDR, Minute 00:03:14-00:06:25

Interessant auch auf Sat1

Informationen auf Twitter: https://bit.ly/3zJ2tp1https://bit.ly/3n8Inj3

 

Jetzt geht es natürlich darum, dass auch die zweite Versetzung vom Tisch muss. Der Fall zeigt: Es ist richtig und notwendig, vor Gericht um seine Rechte zu kämpfen. Sie durchsetzen, dafür muss man kämpfen und sich organisieren!