München
Stadt muss BDS-Bewegung Saal zur Verfügung stellen
Die Stadt München muss der BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) einen Saal als kommunalen öffentlichen Tagungsort zur Verfügung stellen. Die Stadt hatte das zuvor verweigert und das mit einem angeblichen „Antisemitismus“ von BDS begründet. BDS setzt sich in Solidarität mit dem Kampf des palästinensischen Volkes für Freiheit und Demokratie, für den Boykott israelischer Waren ein. Die Kampagne wird deshalb seitens der Herrschenden in Solidarität mit dem imperialistischen Israel kriminalisiert und bewusst falsch als „antisemitisch“ diskriminiert. Darauf stützte sich auch die Verweigerung der Stadt München. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied nun am Donnerstag, dass eine Verweigerung des Saals rechtswidrig sei, weil sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletze.