Gewerkschaftstag beschließt Selbstkritik
Kampf in der GEW um die Solidarität mit vom Berufsverbot Betroffenen
Auf dem Bild zum gestrigen Artikel anläßlich der Berufsverbote stand u.a. zu lesen: „Berufsverbot 1975 & GEW-Ausschluss“. Tatsächlich spielte die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) bei diesen Angriffen auf die bürgerlich-demokratischen Rechte damals eine sehr unrühmliche Rolle.
Erich Frister, von 1968 bis 1981 Bundesvorsitzender, war ein Freund Willy Brandt's und strammer Antikommunist. Anstatt die angehenden Beamten in ihrem Kampf gegen politische Disziplinierung zu unterstützen, wurde ihnen in aller Regel als erstes ein rechtlicher Beistand, ganz zu schweigen von einer gewerkschaftspolitischen Unterstützung verweigert. Weitergehend wurden insgesamt 293 Mitglieder unter Anwendung der sogenannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse aus der GEW ausgeschlossen.
Allerdings gab es innerhalb der GEW heftige Widersprüche. So positionierte sich der Landesverband Niedersachsen der GEW schon 1974 gegen die Berufsverbote. Die Beamtenanwärterin Käthe Kleffel, der 1975 seitens des SPD-geführten Innenministeriums „Unterstützung des Revolutionären Jugendverbands (RJVD) und des Kommunistischen Arbeiterbundes Deutschlands (KABD)“ vorgeworfen wurde, erhielt in ihrem Kampf gegen das drohende Berufsverbot sowohl gewerkschaftlichen Rechtsschutz als auch praktische Solidarität.
Dennoch brauchte es weitere 40 Jahre, bis sich in der GEW eine selbstkritische Haltung zu der verbreiteten undemokratischen Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den Landesregierungen durchsetzte. So fasste der Hauptvorstand der GEW nach vorheriger Befassung auf dem Gewerkschaftstag folgenden Beschluss: „Wir stellen fest, dass die in den Jahren 1971 bis 1989 im politischen Umfeld der Berufsverbote erfolgten Gewerkschaftsausschlüsse demokratischer und linker politischer Aktiver schwerwiegende politische Fehler und schwere Verstöße gegen den Grundsatz gewerkschaftlicher Solidarität waren.“ Des weiteren fordert die GEW die vollständige Rehabilitation und materielle Entschädigung der Betroffenen.