WDR berichtet über Prozess von Christian Link
"Bergmann muss weiter um seine Rechte kämpfen"
Am 3. Februar berichtete Rote Fahne News unter der Überschrift "Skandalurteil des Landessozialgerichts NRW im Fall Christian Link" über den Prozess des Sprechers der Bergerarbeiterinitiative Kumpel für AUF für seine knappschaftlichen Rechte. Auch der WDR berichtete über den Prozess: "Jahrelang hat der Gelsenkirchener Christian Link unter Tage als Fördermaschinist gearbeitet. Die Rentenversicherung Knappschaft erkennt die Leistung jedoch nicht an. Jetzt geht der Prozess wohl vor das Bundessozialgericht. 'Mein Mandant weiß überhaupt nicht, wie hoch seine Rente ist, weil seine Akte gesperrt wurde', sagte Peter Weispfenning am Dienstagvormittag dem WDR. 'Wir kämpfen, wenn es sein muss, wieder bis zum Bundessozialgericht', erklärte er. Am Nachmittag war klar: Der Kampf wird wohl weitergehen. Das Landessozialgericht in Essen hat gegen den ehemaligen Bergmann und seinen Anwalt entschieden. Die beiden wollen Revision einlegen und wieder vor das Bundessozialgericht ziehen. Der Fall könnte Auswirkungen für mehrere hundert weitere Betroffene haben. Nach Angaben des Anwalts sollen etwa 900 Beschäftigte vor ähnlichen Problemen stehen. ...
Die Bundessozialrichter hatten in letzter Instanz einen neuen Rentenversicherungsbescheid der Knappschaft Bahn See (KBS) angefordert. Und der kam dann auch - mit der vollen Anerkennung aller Berufsjahre des Fördermaschinisten. Offenbar sollte dieser Bescheid nicht so rausgehen - prompt wurde er widerrufen. Dagegen hat Christian Link mit seinem Anwalt Peter Weispfenning aus Gelsenkirchen erneut geklagt und am Dienstag verloren. Vor dem Bundessozialgericht soll wohl jetzt endgültig geklärt werden, ob die Arbeit von Christian Link auf seine Rente angerechnet wird."