Dokumentiert aus „Neues Deutschland“
Fahndung nach MLPD-Spitze
Unter der Überschrift „Fahndung nach MLPD-Spitze - Partei erhebt schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz“ hat die Tageszeitung „Neues Deutschland“ in ihrer bundesweiten Ausgabe vom 9. Februar über die antikommunistische Fahndung nach Gabi Fechtner, Monika Gärtner-Engel und Stefan Engel berichtet. Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert Auszüge:
Die MLPD steht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes. Nun wurde bekannt, welche Ausmaße eine europaweite Fahndungsausschreibung hatte, die sich gegen Politiker der Partei richtete.
Im Sommer vergangenen Jahres gelang der marxistisch-leninistischen Partei MLPD ein juristischer Erfolg. Der ehemalige Parteichef Stefan Engel hatte eine Klage gegen das Land Thüringen vor dem Amtsgericht Meiningen gewonnen. Es entschied, dass Engel zu Unrecht als „Gefährder“ eingestuft worden war. Das Land Thüringen musste in vollem Umfang die Kosten übernehmen.
Im Zuge der Klage wurde bekannt, dass der Inlandsgeheimdienst Stefan Engel ... und (seine) Genossin Monika Gärtner-Engel europaweit zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Nun erklärte die MLPD in einer Pressemitteilung, dass auch die aktuelle Parteivorsitzende Gabi Fechtner von dieser länderübergreifenden Fahndungsausschreibung betroffen ist. Eine solche Maßnahme bedeutet nicht, dass gegen die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen gleich ein Haftbefehl erlassen wird, wenn sie irgendwo von der Polizei erfasst werden. „Es war eine Ausschreibung für verdeckte Ermittlungen. Die Behörden sollten ständig darüber informiert werden, wo sich die ausgeschriebenen MLPD-Politiker*innen aufhalten“, erklärte deren Rechtsanwalt Peter Weißpfennig dem „nd“. ...
Der Inlandsgeheimdienst begründet die Fahndungsausschreibung mit den Kontakten der MLPD-Politiker*innen mit linken kurdischen und türkischen Gruppierungen, die von den türkischen und deutschen Ermittlungsbehörden als terroristische Organisationen angesehen werden. Für den zuständigen Rechtsanwalt der Kanzlei Meister und Partner, Frank Jasenski, ist das eine abenteuerliche Argumentation. „Dabei richtet sich die Arbeit kurdischer und türkischer Revolutionäre gegen das faschistische Regime des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Das ist ja wohl gerechtfertigt und kein ‚Terrorismus‘“, so seine Replik. Den MLPD-Politiker*innen werden unter anderem Kontakte zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, zu den kurdisch-dominierten Volksverteidigungseinheiten YPG in Nordsyrien und der marxistisch-leninistischen DHKP-C aus der Türkei vorgeworfen. Weißpfennig konnte den Akten entnehmen, dass gegenüber den MLPD-Politiker*innen der Vorwurf im Raum steht, ‚internationale Kontakte mit terroristischen Organisationen auf Führungsebene‘ zu unterhalten. Da sei eine Kriminalisierung nach Paragraph 129 a und b, also der Vorwurf, eine terroristische Vereinigung zu bilden, nicht weit, so seine Befürchtung.