Theoretisches Organ REVOLUTIONÄRER WEG

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RW 36: 50 Jahre antikommunistische Berufsverbote - der RW 36 gibt Aufschluss über die Hintergründe

Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert Auszüge eines Artikels über die antikommunistischen Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland, deren unrühmlicher Jahrestag sich heuer zum 50. Mal jährt, und der auf der Homepage des theoretischen Organs der MLPD, REVOLUTIONÄRER WEG veröffentlicht worden ist:

Von Redaktionskollektiv REVOLUTIONÄRER WEG
RW 36: 50 Jahre antikommunistische Berufsverbote - der RW 36 gibt Aufschluss über die Hintergründe
Protest gegen Berufsverbote: Hier auf dem Heilbronner Ostermarsch 1985 (rf-foto)

Der vom Berufsverbot betroffene Wolfgang Serway untersucht die Geschichte der Berufsverbote anlässlich ihres unrühmlichen 50. Jahrestags.

 

Vor 50 Jahren, am 28. Januar 1972. beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf Vorschlag des damaligen Bundeskanzlers Willi Brandt den sogenannten „Radikalenerlass“, der Berufsverbote in breitem Umfang für Sozialisten, Marxisten-Leninisten einführte und eine Welle der reaktionären Gesinnungsschnüffelei bewirkte. Der erste Band der Reihe „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und die Lehre von der Denkweise“ mit dem Titel „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus“ (auch als Ausgabe 36 der Reihe REVOLUTIONÄRER WEG erschienen, Anm. d. Rote Fahne Redaktion) ist hervorragend geeignet, die Entwicklung der Berufsverbote, ihre Hintergründe, aber auch die Widersprüchlichkeit der ganzen Entwicklung zu begreifen.

Worin besteht sie:

1. Die Berufsverbote fußen auf dem offen reaktionären Antikommunismus der Adenauer-Regierung, der 1956 zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) führte. An der anschließenden Kommunistenjagd waren auch Richter aus dem Faschismus beteiligt, die in den Justizapparat der BRD übernommen worden waren. Von den 1979 noch lebenden 16 Angehörigen des berüchtigten „Volksgerichtshofs“ waren allein vier wieder in der Berliner Justiz zu Amt und Würden gekommen. Das KPD-Urteil gilt bis heute. So führt das Buch aus: „Auch 65 Jahre nach dem immer noch gültigen KPD-Verbot wird die MLPD mit Repressionen und Einschränkungen ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten überzogen.“ (Seite 68). Dieses zum damaligen Zeitpunkt in Europa einmalige Parteiverbot stieß jedoch in der europäischen Arbeiterbewegung auch auf große Ablehnung, die später mit dazu beitrug, dass auch der Kampf gegen die Berufsverbote international geführt wurde. ...