Das Ermittlungsverfahren gegen Gabi Fechtner wegen „unerlaubter Waffenführung“ muss sofort eingestellt werden!

Das Ermittlungsverfahren gegen Gabi Fechtner wegen „unerlaubter Waffenführung“ muss sofort eingestellt werden!

Wahlwerbeaktion als Vorwand zur Kriminalisierung der Vorsitzenden der MLPD

In den Wochen vor der Bundestagswahl im September 2021 haben die Wählerinitiativen zur Unterstützung des Wahlkampfs der Direktkandidaten der Internationalistischen Liste/MLPD bundesweit ohne Probleme Hunderte von Straßenumzügen durchgeführt: Beim Zug durch die Wohngebiete haben sich die Kandidatinnen und Kandidaten über Lautsprecher vorgestellt, während die sie begleitenden Wahlhelfer in den umliegenden Häusern mit Anwohnern gesprochen haben.

Frank Jasenski, Rechtsanwalt
Wahlwerbeaktion als Vorwand zur Kriminalisierung der Vorsitzenden der MLPD
Gabi Fechtner bei ihrer Rede beim Wahlkampfauftakt der Internationalistischen Liste/MLPD in Hannover am 21. August 2021 (Foto: RF)

Einzige Ausnahme: Ein Straßenumzug am 31. August 2021 in Essen, bei dem sich die Parteivorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner, als Direktkandidatin in Essen-Altenessen vorgestellt hat. Ein Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei fuhr vor, erklärte den Straßenumzug kurzerhand zur „nicht angemeldeten Versammlung“ und Gabi zur „Versammlungsleiterin“, da sie am offenen Mikrofon geredet habe. Ihre Personalien brauche man nicht mehr aufzunehmen, da „man sie sowieso schon kenne“. Inzwischen ist auch klar, warum. Das Bundeskriminalamt musste inzwischen zugeben, dass Gabi Fechtner in der bundesweiten polizeilichen INPOL-Datenbank aufgrund der europaweiten, durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ veranlassten Fahndungsausschreibung sowie mehrerer, längst widerlegter bzw. eingestellter Strafverfahren aufgrund ihrer politischen Tätigkeit gespeichert war. Die Polizei brauchte daher nur ihre Personalien aus dem INPOL-System zu übernehmen.

 

Nachdem selbst die Abteilung „Staatsschutz" der Polizei Essen der Meinung war, Gabi habe sich nicht strafbar gemacht, hat die Staatsanwaltschaft Essen trotzdem etwa drei Monate später ein Verfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet mit dem Tatvorwurf der „unerlaubten Waffenführung“, obwohl sich aus der ganzen Akte dafür nicht der geringste Anhaltspunkt findet.

 

Offensichtlich geht es hier um etwas anderes. Gabi Fechtner soll als führende Marxistin-Leninistin in Deutschland in den für alle Polizeibeamten zugänglichen polizeilichen Datenbanken im Zusammenhang mit allen möglichen Straftaten registriert werden. Dementsprechend teilte auch das BKA mit, dass für Gabi der „personengebundene bzw. Ermittlungsansätzen Hinweis: Politisch motivierter Straftäter-links“ gespeichert sei. Es bedarf nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie ein Polizeibeamter reagiert, wenn er bei einer Personenkontrolle diese Einträge liest.

 

Damit nicht genug. Aus der Ermittlungsakte gibt sich weiterhin, dass der Straßenumzug vom 31. August 2021 auch unter der Rubrik „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte / gewalttätige Gruppe“ eingetragen worden ist. In dem Antrag der Rechtsanwälte von Gabi Fechtner vom 9. Februar 2022 auf sofortige Einstellung des Verfahrens heißt es daher: „Die Häufung solch tatsachenwidriger Behauptungen im Zusammenhang mit den vorliegenden Verfahren gibt begründeten Anlass zu dem Verdacht, dass dadurch meine Mandantin als Vorsitzende der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und damit zugleich die durch sie repräsentierte Partei bewusst in die Nähe von Straftaten im Zusammenhang mit Waffen und „Gewalt gegen Polizeibeamte“ gerückt werden sollen, womit zugleich antikommunistische Vorbehalte bedient und geschürt werden. Ein solches Vorgehen ist nicht zu akzeptieren und bedarf im Sinne eines zweifellos vorhandenen Rehabilitationsinteresses meiner Mandantin dringend der Richtigstellung.“

 

Weiter wird in dem Einstellungsantrag dargelegt, dass ein Straßenumzug, der sich von einem Informationsstand zu Wahlkampfzeiten nur dadurch unterscheidet, dass er an verschiedenen Stellen stattfindet, keine anmeldepflichtige Versammlung darstellt. Ebenso ist nicht derjenige, der am offenen Mikrofon einen Redebeitrag hält, automatisch als – strafrechtlich verantwortlicher – „Versammlungsleiter“ anzusehen, nur weil die Polizeibeamten vor Ort dies behaupten.

 

Aus diesen Gründen verlangen wir daher die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Gabi Fechtner, die Löschung der längst widerlegten strafrechtlichen Beschuldigungen in den polizeilichen Datenbanken und ihre vollständige Rehabilitierung.