Luftfilter in Schulen
OVG Münster: Schüler sollen sich warm anziehen!
Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage eines Grundschülers aus Bünde ab. Er forderte von der Stadt Bünde den Einsatz von Luftfiltern in seiner Klasse.
Durch das regelmäßige Lüften sinkt die Raumtemperatur merklich unter 20 Grad, die nach den Vorschriften der Betriebsstättenverordnung für leichte sitzende Tätigkeiten vorgeschrieben sind. Die Richter waren jedoch anderer Meinung. In der Urteilsbegründung heißt es (Zitat): Die Gesundheitsgefahren durch kalte Raumluft einerseits und das Corona-Infektionsrisiko andererseits seien mit den Infektionsschutzvorgaben angemessen in Ausgleich gebracht. Zwar sei in den technischen Regelungen für Arbeitsstätten für leichte sitzende Tätigkeit eine Mindesttemperatur von 20 Grad vorgesehen, es könne aber Ausnahmen geben. Werde der Wert unterschritten, könne in bestimmten Fällen beispielsweise geeignete Kleidung helfen, erklärte das Gericht. Vor allem aber mit Blick auf den Infektionsschutz seien Ausnahmen gerechtfertigt. Luftfilter „allenfalls als Ergänzung“.