Von Steuern befreit

Von Steuern befreit

Veranstalter der Sicherheitskonferenz gemeinnützig?

Am Sonntag haben wir auf Rote Fahne News in der Berichterstattung über die sogenannte Sicherheitskonferenz erwähnt, dass es sich bei dieser Zusammenkunft nicht um eine regierungsamtliche, sondern um eine Veranstaltung der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz gGmbH handelt. Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Daher ist eine gemeinnützige GmbH als Kapitalgesellschaft nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und in Verbindung mit § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Der fortschrittliche Frauenverband Courage musste jahrelang um seine Gemeinnützigkeit kämpfen, die antifaschistische Organisation VVN-BdA muss dies bis heute - einer Stiftung für imperialistische Kriegstreiberei und Waffenexporte macht kein Innenministerium die Gemeinnützigkeit streitig!