Weiterer Erfolg im Kampf um demokratische Rechte

Weiterer Erfolg im Kampf um demokratische Rechte

Grevenbroich: Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegenstandslos!

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat nach elfmonatigen Ermittlungen festgestellt, dass es keinen Grund gibt, gegen Ernst Herbert, Sprecher der Landesleitung, als Anmelder einer Kundgebung ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) einzuleiten und das Verfahren eingestellt. Ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die antikommunistisch motivierte Kriminalisierung der MLPD und ihrer Repräsentanten.

Pressemitteilung der Landesleitung NRW der MLPD

Die Anzeige stammte von Frau Geib, Centermanagerin des „Montanushof“, dem größten Einkaufszentrum mit angeschlossenem Tagungshotel im Zentrum von Grevenbroich. Sie bzw. ihr Wachdienst hatte gegen Ernst Herbert u. a. im Februar 2021 ein Hausverbot ausgesprochen - anlässlich der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für seine Direktkandidatur zur Bundeswahl für die Internationalistische Liste und für die Landesliste der MLPD.

 

Dazu Ernst Herbert in einer Pressemitteilung vom 8.5.2021: „Für den 2. März 2021 hatten wir im Fußgängerbereich zwischen Montanus-Center und Parkhaus eine Kundgebung zur Bekanntgabe meiner Kandidatur und zum Protest gegen das von der Polizei Grevenbroich am 20. Februar 2021 ungerechtfertigt durchgesetzte Hausverbot durchgeführt. Die Kundgebung war bei der zuständigen Kreispolizeibehörde ordnungsgemäß angemeldet und für diesen Platz bestätigt.“

 

Zum Hintergrund hieß es in der Pressemitteilung: „Die konsequent antikapitalistische Ausrichtung der Internationalistischen Liste und mein Eintreten für den Sozialismus-Kommunismus passt den Herrschaften nicht. Es kann auf jeden Fall nicht akzeptiert werden, dass die Eigner eines Einkaufszentrums auf öffentlicher Straße mit dem Verweis auf ihr Hausrecht erkämpfte demokratische Rechte und Freiheiten einschränken und die Polizei dabei Schützenhilfe leistet.“ (Mehr dazu hier)

 

Nachdem sich die Ermittlungen des Staatsschutzes des Polizeipräsidium Düsseldorf bis Ende 2021 (!) hingezogen hatten, hat sich die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach in Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht der von Anfang an von Ernst Herbert und seinen Anwälten vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen, dass kein Verstoß gegen § 123 StGB (Hausfriedensbruch) vorliegt, weil es sich bei dem öffentlich für jedermann zugänglichen Straßenabschnitt nicht um ein „eingefriedetes Gelände“ handelt.

 

Die Centerleitung wurde bereits von der Staatsanwaltschaft entsprechend informiert. Das verteidigte demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz werden wir für die weitere Öffentlichkeitsarbeit in Grevenbroich auf jeden Fall nutzen – auch für den Landtagswahlkampf, wo Ernst Herbert auf der Landesliste der MLPD kandidiert.