Berufung von Jörg Reger zurückgewiesen, Nebenklage zugelassen!

Berufung von Jörg Reger zurückgewiesen, Nebenklage zugelassen!

Erfolg zum Internationalen Frauentag

Voller Erfolg für Monika Gärtner-Engel und alle Antifaschisten am heutigen Internationalen Frauentag!

Von Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner

Das Landgericht Essen hat die Berufung des Faschisten Jörg Reger gegen das Urteil des Amtsgerichts Marl vom Oktober letzten Jahres verworfen! Im Jahr 2021 hatte Reger, unter anderem wegen der Morddrohungen und Beleidigungen gegen die Internationalismusverantwortliche der MLPD, Monika Gärtner-Engel, eine Strafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung erhalten. Weiter wurde er wegen notorischer Bedrohung, Volksverhetzung, Verherrlichung des Hitler-Faschismus, übler Nachrede und Beleidigung bestraft. Beim damaligen Prozess kam heraus, wie menschenverachtend und frauenfeindlich seine Gesinnung ist. Zum heutigen Berufungsverfahren ist Reger erst gar nicht erschienen; er ließ über seinen Anwalt mit einer fadenscheinigen Begründung ausrichten, er werde sich um eine halbe Stunde verspäten. Völlig zu Recht hat das Gericht das nicht akzeptiert und seine Berufung verworfen.

 

Beachtenswert ist vor allem noch eine andere Entscheidung des Gerichts: Die Nebenklage von Monika Gärtner-Engel wurde zugelassen. Als Nebenkläger hat die / der Geschädigte umfassende Rechte im Strafverfahren. Er ist nicht mehr auf seine Rolle als Zeuge beschränkt; insbesondere kann er Fragen an den Angeklagten und an Zeugen richten, Beweisanträge stellen, Erklärungen abgegeben, Anordnungen des Gerichts beanstanden und Rechtsmittel einlegen. Die Vorsitzende Richterin hatte keine Zweifel, dass dies, wie es im Gesetz heißt, „aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat“, geboten ist. Das ist zugleich eine schallende (juristische) Ohrfeige für die antikommunistische Entscheidung des Amtsrichters im Marl. Er hatte dies noch mit der unverschämten Begründung abgelehnt, „dass die Geschädigte als Mitglied der MLPD schon in der Vergangenheit mit dem Angeklagten aneinandergeraten ist und nach Aktenlage der Eindruck entstanden ist, dass sie auch selbst gut austeilen kann“ – nach dem Motto: Schuld ist nicht der Täter, sondern der, der sich wehrt.  Hiergegen haben sich Monika Gärtner-Engel und ihr Anwalt zu Recht verwahrt. In diesem Sinne wird sie auch weiterhin antikommunistischer und faschistischer Hetze konsequent entgegengetreten.