Antikommunismus
Georg Maier, Innenminister Thüringens – Drahtzieher und Verharmloser im Ministergewand!
Die Spurensuche zu den Drahtziehern der europaweiten Fahndung nach der MLPD-Parteispitze, Gabi Fechtner, Monika Gärtner-Engel und Stefan Engel durch den Inlandsgeheimdienst und ihrer Kriminalisierung und Diffamierung führt uns auch nach Thüringen.
Am 3. August 2021, dem Tag des erfolgreichen Prozesses von Stefan Engel gegen seine "Gefährder"-Einstufung durch den Freistaat Thüringen, stellte der Landtagsabgeordnete der Linkspartei, Steffen Dittes, Innenpolitischer Sprecher, eine „Kleine Anfrage: Polizeiliche Einstufung von „Gefährdern“ und „relevanten Personen“¹.
Zur Vorgeschichte: Georg Maier (SPD) wurde im August 2017 von Bodo Ramelow zum Innenminister ernannt. Als der Saalfelder Polizeichef Dirk Löther im Auftrag des damaligen Bundesinnenminsters Horst Seehofer (CSU) 2018 scheiterte, das Rebellische Musikfestival in Truckenthal zu kriminalisieren und zu verbieten, wurde er von Innenminister Maier in die Polizeidirektion Erfurt befördert, um ihn aus der öffentlichen Debatte zu ziehen. Wohl gemerkt: Einen Mann, der beim NSU-Ausschuss bei allen Nachfragen zur Verstrickung von Teilen der Geheimdienste und des Staatsapparats mit dem faschistischen Terror mauerte.
Im Mai 2019 schrieb Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD-Thüringen, angesichts zunehmender Angriffe gegen die MLPD und führende Repräsentanten insbesondere rund um das Internationale Pfingstjugendtreffen 2019 in Truckenthal / Thüringen an Bodo Ramelow und Steffen Dittes. Während Bodo Ramelow sich bis heute in Schweigen hüllt, wurde Steffen Dittes angesichts wachsender öffentlicher Kritik mit seiner Kleinen Anfrage aktiv. Am 7. Oktober 2021 kommt die Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, gezeichnet von Georg Maier (SPD), Innenminister Thüringens.
Bereits im Prozess zwei Monate zuvor, waren die Vertreter des Freistaats damit gescheitert, die "Gefährder"-Ansprache als harmlosen „Infobrief“ herunterzuspielen. Das hielt Georg Maier nicht davon ab, es noch einmal zu versuchen. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt er: "Gefährder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO (Strafprozessordnung), begehen wird..., Im Unterschied (dazu) ist bei einer polizeilichen Gefährderansprache unter einem Gefährder ein potenzieller Gefahrenverursacher in allgemeiner Form zu verstehen. Der ehemalige Bundesvorsitzende der MLPD wurde von der Thüringer Polizei nicht als Gefährder im Sinne der … dargestellten Definition eingestuft. Er war lediglich Adressat eines Gefährderanschreibens...“²
Was nun, Herr Maier? Wurde Stefan Engel nun wegen einer „politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung“ beschuldigt oder „nur“ als „Gefahrenverursacher allgemeiner Form“? - etwa so wie ein Bankräuber oder ein gewaltbereiter Hooligan? Ehrenrührig, diffamierend und vollkommen aus der Luft gegriffen ist beides! Nur: Dass hier politisch motiviert gegen die marxistisch-leninistische Weltanschauung von Stefan Engel vorgegangen wurde, soll durch diese Sprachakrobatik verschleiert werden. Weiter: Stefan Engel wurde „lediglich Adressat“ - aus Versehen? Wurden Adressdaten verwechselt? Was soll das eigentlich heißen?
Bereits im Prozess schrieb Richterin Wimmer allen Verharmlosern ins Kontor: „Das hört sich vielleicht beim ersten Lesen harmlos an, aber da stecken weitgehende Vorwürfe drin, wie Terrorunterstützer usw.“³ Das Gericht klärte, dass Stefan Engel unter keinem Gesichtspunkt "Gefährder" ist. Fakt ist, dass Innenminister Maier bei allen Versuchen, seine eigene Verantwortung herunterzuspielen, damit das Vorgehen weiter rechtfertigt und das nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen: „Wichtig ist auch der Kampf für die wehrhafte Demokratie, da setzen wir einen deutlichen inhaltlichen Akzent und sagen nicht nur reflexhaft, wenn es um Gefahren von „rechts“ geht, dass es aber auch den gefährlichen Linksextremismus gibt.“⁴
Fern jeder Selbstkritik rechtfertigt er so, dass im Namen der Thüringer Landesregierung für die „wehrhafte Demokratie“ Marxisten-Leninisten ihre demokratischen Rechte- und Freiheiten entzogen und sie wider besseren Wissens kriminalisiert werden sollen. Das kann so nicht stehenbleiben! Die betroffenen Genossen, die man praktisch auf eine Stufe mit Terroristen gestellt hat, nach denen gefahndet wurde und deren Grundrechte faktisch eingeschränkt wurden, müssen vollständig rehabilitiert werden! Der Fall muss zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion in Thüringen werden! Gib Antikommunismus keine Chance!